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Lichtausbeute erhöhen ohne schleifen,sägen,usw...
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Das einzige was irgendwo in den ganzen Richtlinien EWG blabla ersichtlich ist, ist entweder Sockel oder Lumen ... aber nirgendswo das H11 Halogen sein muss, natürlich sollte das Leuchtmittel auch eine E Freigabe haben.
Es ist in der Tat komplex, mein Händler prüft das mit dem Haus-TÜV und mein bekannter via Import Gesetzt CoC usw. mußte dafür Kfz Schein, CoC Papiere und Fotos von Auto, Scheinwerfer usw. zustellen.
Ford Ranger Wildtrak 3.2 Ltr Automatik, Produktionsdatum Ende 2017
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Mag sein, allerdings hat das der TÜV bei meinen Fahrzeugen bei einer HU noch nie kontrolliert.Range-Rider schrieb: Soweit ich weiß muss auch das Scheinwerfergehäuse für das jeweilige Leichtmittel zugelassen sein, also wird einem spätestens hier TÜV oder Rennleitung einen Strich durch die Rechnung machen.
Und rein äusserlich erkennt man nicht den Unterschied zwischen H11 und Xenon Leuchtmittel, außer natürlich dem Unterschied zum LED Tagfahrlicht.
Leider komme ich im Moment bei Ford nicht in die Betriebsanleitung, was für Leuchtmittel im neuen WT beschrieben sind.
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Im Falle eines Unfalls wird es interessant, vor allem wenn der Unfallgegner sagt er wurde geblendet, dann wird geschaut...
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habe die erste, negative und ernüchternde Antwort direkt von der Front, zumindest nun von offizieller Stelle (möchte keine Details zur Quellen veröffentlichen, ist aber eine offizielle Quelle).
Die Information bzgl. Scheinwerfer (meine Vermutung da ich nicht weiter nachfragen mochte, man soll Gefälligkeiten nicht über-strapazieren) kommt wohl wie von PIPDBlack angesprochen, aus den Homologationsgutachten.
Damit wird wohl für uns nur die Option original Scheinwerfer vom neuen Modell möglich sein.
Ich schließe für mich nun dieses Vorhaben und schaue, wenn überhaupt, der Option original neue Scheinwerfer mit Xenon ins Auge.
Cheers
Peter
Antwort
[/b]
geht so leider nicht.
Die originalen Scheinwerfer haben eine Bauartgenehmigung, erkennbar auch an dem E-Prüfzeichen mit entsprechender Codierung. HC z.B. steht für Halogen Abblendlicht / DC für Xenon Abblendlicht / HR Halogen Fernscheinwerfer / DR Xenon Fernlicht.
Selbst wenn der Scheinwerfer beide Codierungen drauf hat (ist bei Linsen sehr häufig, da bis auf das Leuchtmittel gleiche Scheinwerfer) dürfen dann nur die Originalteile verwendet werden womit die Bauartgenehmigung erteilt wurde. Wenn die Original Xenon einen Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen haben muss entsprechend eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Reinigungsanlage vorhanden sein. Bei weniger als 2000 Lumen genügt eine manuelle Regulierung und keine Reinigungsanlage.
Also wenn legal umrüsten, dann bitte nur mit Originalteilen.
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Wenn man von Ford das original Xenon Leuchtmittel, Steuereinheit und Kabelbaum nimmt (sofern das nicht fest mit dem Scheinwerfer verbaut ist), kann man evtl. im Rahmen einer Einzelabnahme umrüsten, da es dann eigentlich wie das neue Modell ist. Ich denke am neuen Modell hat sich der Scheinwerfer selbst nicht geändert.
Wenn ich richtig liege mit meiner Schlussfolgerung wäre das immerhin, hoffe ich doch, günstiger als wenn man für 2000 Euro die kompletten Scheinwerfer kauft und dann brauch man immer noch den Kabelbaum (von Leuchtmittelanschluss bis ??).
Jetzt bräuchte man nur noch einen aktuellen Teilekatalog was dafür alles erforderlich ist. Ich werde das mal bei meinem Ford Händler erfragen.
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