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Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
- Erna
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Werde denke ich keinen Einspruch einlegen sondern einen Antrag nach 172 stellen - da seh ich bessere Chancen drin.
Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...
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- OffRoad-Ranger
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was heißt "Antrag nach 172"?
Ich bin mit meinem eL schon länger raus aus dem Steuerwirrwarr!
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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- Erna
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Ein Einspruch ist oft contraproduktiv - je nach Sachbearbeiter.
gesendet vom Sonnendeck
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- Hallimasch
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winniwon schrieb: Habe einen Ranger Extracab.
Steuerbescheid als PKW bekommen.431€
Habe umgehend Einspruch erhoben.
Werde berichten was rauskommt.
Was bezahlt man denn als LKW?
Winni
Hallo,
das Hauptzollamt Ulm hat mir gestern den Steuerbescheid geschickt = PKW - Besteuerung.
401€ soll ich zahlen, werde Einspruch einlegen.
Gruß Andreas
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- bb
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bis 2.9. PKW
ab 3.9. LKW
Jahressteuer 185€
Rückzahlung 212€
Ich habe beide Sitze hinten ausgebaut, beide Gurte hinter der Seitenverkleidung versteckt. Die Gurtschlaufen in der Mitte gelassen, weil wir daran die Hunde während der Fahrt fest machen. Die Muttern an den Seiten auch, weil da noch Halteösen dran befestigen werden sollen, zur Ladungssicherung. Die sind außerdem von Kunststoffverkleidungen umhüllt.
Der Sachbearbeiter beim Zoll, der meinen ersten Einspruch beantwortet hat, sagte mir am Telefon, dass nach Änderungen ein neues Einstufungsverfahren erst mal automatisch durch die EDV läuft, so dass 2-Sitzer und 3-Sitzer LKW auch steuerlich als LKW eingestuft werden, es sei denn, irgendeine Kennziffer bei den vom Straßenverkehrsamt übermittelten Daten verwirrt den Rechner. Nur dann greift ein Mensch ein und es geht manuell und nach Bauchgefühl weiter.
So war es dann wohl auch.
Vorher allerdings der Nebenkriegsschauplatz, genannt TÜV
Termin: 10.30h
muffiger, übel gelaunter Prüfer kommt um kurz vor 11h
Erste Bemerkung, in den Bart gemurmelt: "Steuersparer, das haben wir gerne"
Zweite Bemerkung: Die Gurtaufnahmepunkte sind nicht verschweißt und an den Sitzaufnahmen sind klappbare Holzbretter verschraubt. Das muss alles ab, unbrauchbar gemacht werden und mit der Karosserie verschweißt werden. Für die Scharniere könne ich ja ich neue Löcher in das Bodenblech bohren!
Hinweise von mir:
1. Der TÜV Kollege (gleicher TÜV) beim Ranger 2AW sah das 2012 anders.
2. Wie soll ich eine Schraube an Kunststoffverkleidungen verschweißen, die die Gurtaufnahmepunkte weitgehend abdecken?
3. Muss ich etwa alle Kunststoffverkleidungen abreißen, und die Schrauben am Außenblech verschweißen?
4. Wie ist das mit Kleinbussen, wo die Gewinde für die Verschraubung von 6 bis 8 Sitzen und Gurten im Laderaum auch beim 2-Sitzer vorhanden sind?
5. Hinweis von mir, dass nur mit Werkzeugeinsatz die Sitze und Gurte wieder eingebaut werden könnten und dass nach einer Eintragung als 2-Sitzer jeder zusätzliche Passagier illegal und unversichert unterwegs wäre.
6. Auch an selbst gebohrten Löchern könne ich Sitze und Gurte verschrauben.
7. Frage, ob er wohl seinen Vorgesetzten hinzu bitten könne?
Nach einer kurzen Denkpause störten nur noch die beiden Gurtschlaufen in der Mitte, an der wir die Hunde festmachen.
Ich habe spontan mein Taschenmesser ausgeklappt und die beiden Schlaufen einfach abgeschnitten. Dabei habe ich leise aber vernehmbar einige ziemlich unfreundliche Bemerkungen in seine Richtung gemurmelt.
Dann stimmte er mir endlich zu, dass Änderungen, die nur mit Werkzeugen umkehrbar sind, als endgültige Änderungen zu sehen sind. Und dass beim Wiedereinbau der Sitze und Gurte die Mitnahme von Passagieren nicht versichert und illegal sei, weswegen das auch kein braver deutscher Autofahrer machen würde.
Dann kostete es nur noch knapp 50€ und der Umbau des Navara auf 2-Sitzer war vom TÜV geprüft.
Weil der Typ so herumgetrödelt hat, habe ich es an dem Tag nicht mehr zum Straßenverkehrsamt geschafft. Das heißt, noch ein sinnlos vertrödelter Vormittag.
Für Steuersparer mit 1,5 Kabinen:
2-Sitzer geht als LKW, zumindest in meinem Fall, 3-Sitzer 1,5 Cab könnte klappen, muss man mal ausprobieren. Für Doppelkabiner wird es nicht gehen, wenn irgendwelche Kennziffern in den Zulassungspapieren abweichen. Z. B. 4 Türen o. ä. und manuelle Eingriffe im Programm erfordern.
Der Sachbearbeiter meines Widerspruchs sagte ganz deutlich, dass er diese Grauzone mit dem Rückbau auf 2 Sitze auch gerne in einem Verfahren vor dem Finanzgericht überprüfen lassen möchte. Der war wohl noch jung und hatte Sendungsbewusstsein.
Gruß, Bernhard
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- Ranger OD
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es ist schon sehr traurig, dass wir als Lkw Fahrzeughalter so um unser Recht kämpfen und zu solchen Maßnahmen greifen müssen!
Deine Lösung für die 1,5 Cabiner finde ich gut, zudem man die beiden hinteren Sitze ja auch nicht wirklich als solche benutzen bzw. bezeichnen kann.
Gruß Mario
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- Erna
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- Tamarow
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- Wer nix weiß, muss alles glauben! ;-)
Habe einen Ranger XLT mit DoKa. Dieser ist ab Werk als "LKW - offener Kasten"
eingetragen. Ich hab mich erst über diesen "Umstand" gefreut, da ja ein LKW
steuerlich günstiger ist als ein vergleichbarer PKW.
Wie es sicherlich den meisten von Euch ergangen ist, habe ich allerdings
vom Zoll einen KFZ-Steuer-Bescheid bekommen, in dem mein Ranger als PKW
eingestuft worden ist.
Der Zoll beruft sich mit dieser "Umstufung" auf den § 18 (12) KraftStG.
Dieser Artikel lautet folgend:
"Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."
Daraufhin habe ich mich etwas in das Kraftfahrsteuergesetz (KraftStG) eingelesen
und bin zu der Überzeugung gekommen, das diese Umstufung von LKW auf PKW NICHT
rechtmäßig SEIN KANN.
DENN:
In dem § 18 (12) KraftStG wird eindeutig BEZUG auf den ARTIKEL 2 (2A) genommen,
der allerdings 2012 ERSATZLOS GESTRICHEN WORDEN IST.
(Der Artikel 2 (2A) ist übrigens der mit der "Fahrgastraum/Ladeflächen Verhältnis - Berechnung"!!!)
Somit ist dieser Paragraph UNGÜLTIG, da ein wichtiger Bestandteil fehlt.
Des weiteren steht unter § 2 (2.2) KraftStG:
"...sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
Das heißt, wenn der Zoll KEINE ZULASSUNGSBEHÖRDE IST, wovon ich ausgehe,
ist die Zulassungsstelle für die KLASSIFIZIERUNG ZUSTÄNDIG. UND NICHT DER ZOLL!!!
Das heißt im Klartext:
Der Zoll hat garnichts zu melden, wenn die Zulassungstelle den Pickup als
LKW einträgt. SOMIT zahlt man dann auch die LWK STEUER !!!
Ich bin mir ziemlich sicher, mit dieser Klarstellung ENDGÜLTIG diesem
Treiben des Zolls ein ENDE zu bereiten. Einen Rechtsanwalt werde ich
demnächst beauftragen, dies Gerichtlich zu erledigen.
Wenn ich etwas neues weiß, werde ich es hier posten.
MfG, Daniel
Ford RANGER XLT 4x4 Doka - 2,5 l TDCi - Baujahr 2010
"Durch den Wald ist schneller als zu Fuß..."
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- bb
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ich wünsche dir viel Geduld und eine gute Rechtsschutzversicherung.
Das Thema diskutieren wir schon seit Jahren und wir drehen uns in einem Teufelskreis. Letztlich entscheiden die Finanzgerichte und die entscheiden grundsätzlich gegen uns, immer öfter auch bei den 1,5 Kabinen.
Vaddi ist ja schon länger dran. Er hat diesen Thread vor fast genau einem Jahr gestattet, wegen dieser Willkür. Ich drücke jedem alle Daumen, der sich auf den langen Weg durch die Instanzen begibt.
Bernhard
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- Vaddi
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Jepp, wieder einer mehr, der sich das nicht gefallen lässt.
Falls es Fragen nach eventuellen Argumentationshilfen gibt, kann ich vielleicht aushelfen. Umgekehrt sicher aber genauso!
Nur glaube ich, die Sache mit dem §18 Abs. 12 anders zu verstehen.
(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.
Sie berufen sich mit der Passage "...in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung" auf die Fassung vom 1. Juli 2010, was ja an sich als Hinweis legal ist. Sie behaupten nicht, dass diese Fassung heute noch Gültigkeit hat, sondern verweisen nur auf den damals geltenden Text und das eben dieser zur Anwendung kommt, wenn die Steuer niedriger ausfällt, wenn das Fahrzeug als LKW eingestuft wird. Ist ein wenig doppeldeutig, meine ich, aber so sind eben die Paragraphenreiter.
Ich drück dir die Daumen.
Gruß aus Berlin - © Vaddi
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