Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

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30 Mai 2016 17:32 #61 von bo1992
Souuu, Tüv und Zulassung war erfolgreich;)
Der Tüv Prüfer hat nur gemeint wenns hilf Steuern zu sparen macht er das gerne, und hatte ein richtig schlechtes Gewissen mir für das bisschen Arbeit 32€ abzunehmen :anbeten: .
Nur die Olle auf der Zulassung hatte keinen Plan: Gibt mir meine Fahrzeugpapiere, BE war zwar eingetragen, ABER unter Feld 5 stand immernoch LKW. Dann hat Sie es halt nochmal machen dürfen :evil:
Mal schauen was vom Zoll kommt

Tut mir Leid das ich hier nochmal eine alte Diskussion hochholen muss, aber ich habe noch was interessantes zum Sonntagsfahrverbot gefunden:

"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."

Quelle: Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)
( www.bgl-ev.de/w...e.htm )

Sieht also nicht so gut aus mit Sonntags Hänger fahren :( :(


Gruß Peter
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30 Mai 2016 18:23 #62 von Ralph
Solange bei Typ das N1G stehen bleibt, ist das ein LKW.
Und nur mit dem N1G kommt die Gewichtsbesteuerung überhaupt in Frage.

Ob da im Text der Beschreibung LKW drin steht oder nicht, ist nicht relevant.


Der einzige Weg um das Sonntagsfahrverbot auszuhebeln, ist das ändern des Typ von N1G (LKW) auf M1G (PKW).
Damit ist dann aber die Hubraumsteuer fest.

Es geht nur das eine oder das andere.

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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30 Mai 2016 19:36 #63 von 4Wühler

Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."


sowas in der Art hab ich schon viel gehört, da ist vielleicht auch "RECHT" gesprochen worden...
Aber das deutsche Recht sollte nun jeder kennen, und so ne Aussage liegt eben mal wieder im Auge des Betrachters....

Gruß
Frank

Garderobe für das Grobe
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30 Mai 2016 20:21 #64 von bo1992

Ralph schrieb: Solange bei Typ das N1G stehen bleibt, ist das ein LKW.


Meiner Meinung nach stimmt das nicht ganz. Ich habe nirgendwo gelesen das Nutzfahrzeug mit LKW gleichzusetzen ist (siehe auch Post 09 und 10 in diesem Thread).
Habe heute auch schon mit dem ADAC telefoniert (wozu ist man den Plus -Mitglied ;) ) um zu klären, ob Nutzfahrzeug mit LKW gleichzusetzen ist. Leider ist der Fachanwalt für Zulassungsrecht erst morgen wieder da. Ich bleibe dran!

Unabhängig davon: Wenn die Aussage vom "Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung" so stimmt, kannst du auch in deinem Schein M1G stehen haben und trotzdem kriegen sie dich dran (Ich weiß, da müsste die Rennleitung und der Richter einen sehr schlechte Tag haben, aber theoretisch möglich).

Ich wollte auch die Diskussion nicht wieder lostreten, sondern nur nochmal kurz ergänzend was hinzufügen;)
Und letztendlich ist es wie immer: Was man aus der Information macht bleibt jedem selbst überlassen :whistle:

Das schöne :ironie: in Deutschland ist ja auch, das Recht haben und Recht kriegen sowieso zwei Paar Stiefel sind.

Mir persönlich kommt es langsam so vor das man Fahrzeugklasse und Aufbauart komplett streichen könnte da sich sowieso keine Behörde dran hält?! :ka:

Aber immer positiv denken, wenigstens scheint das mit der Steuer zu klappen :) :) :)


Gruß Peter
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30 Mai 2016 20:35 - 30 Mai 2016 20:36 #65 von Grizzly

Ralph schrieb: (...)
Habe heute auch schon mit dem ADAC telefoniert (...) Leider ist der Fachanwalt für Zulassungsrecht erst morgen wieder da. Ich bleibe dran!

(...)
Gruß Peter


hab das Gefühl die Anwälte beim ADAC sind nie da, wenn man was wissen will... oder haben sie vielleicht keine Ahnung und lassen sich dann verleugnen? :ka:

wäre aber trotzdem nett, falls du mal einen dort erwischst, dass du deine Ergebnisse hier teilst :daumen:

8) Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd. 8)
Letzte Änderung: 30 Mai 2016 20:36 von Grizzly.
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30 Mai 2016 21:22 #66 von bo1992
Aber selbstverfreilicht doch :cool:
Habe nen Namen und ne direkte Durchwahl. Macht doch Hoffnung ;) .

Weiß nur nicht obs diese Woche noch klappt...
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05 Jun 2016 15:55 #67 von darkmarcy
Danke für die infos. Werde das definitiv so probieren. Hat das jzt schon bei einem geklaptt? Und hat einer einen link wo ich mir dieses gesetz usw ausdrucken kann damit ich vorbereitet bin für jede Diskussion die TÜV steuer und co mit mir starten wollen.

Mfg

Marc
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05 Jun 2016 16:54 #68 von bo1992
Gestern kam der Bescheid vom Hauptzollamt :freuen: :freuen:
Mein Ranger 2.2 Doka ist ab jetzt LKW versteuert :)

Das mit ADAC zieht sich noch ein bisschen. Hab jetzt jeden Tag angerufen, aber entweder war belegt oder es hat niemand abgenommen.
Ich bleib aber weiterhin dran, werde nächste Woche mal ne E-Mail hinschreiben.

@ Mark: Habe zum Tüv einfach den Auszug vom KBA (erste Seite dieses Threads) mitgenommen, und vorsichtshalber mein Cover kurz davor abgebaut (einfach um Diskussionen zu umgehen;) Der Tüvler hat dann alles noch kurz mit seinen Unterlagen verglichen und alles für gut befunden. Gebraucht hätte er den Auszug aber auch nicht. Musst einfach sagen das du Aufbauart BE willst, die wissen dan schon wo sie suchen müssen.


Gruß Peter
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05 Jun 2016 17:21 #69 von Zwetschge
Dekra hat garnichts von mir sehen wollen, kein gesetz, keine Auszüge aus irgendwas... habe nur gesagt was ich will und 10 Minuten später bin ich wieder vom Hof gerollt mit dem Zettel in der Hand.
Auf der Zulassungsstelle die haben erstmal bissl doof geguckt weil der Bearbeiter das nicht kannte aber ging auch alles reibungslos.
Mittlerweile ist der neue Steuerbescheid in Höhe von 185€/Jahr auch eingeflattert ;)
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05 Jun 2016 17:43 #70 von Njoy
Bei mir kam dann gestern der neue Steuerbescheid: 203€!


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