Fahrverbot für Diesel vor Euro 6 in Stuttgart
- Redneck
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Mit dieser Einsicht zeigt sich mal wieder, wie sehr unsere Politniks den Bezug zum Volk und zur Realität verloren haben! Eher beschämend, so eine Erkenntnis...
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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- Ralph
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Damit ist er einzigartig im Vergleich mit den anderen Politikern. Und das meine ich durchaus positiv.
Wenn er jetzt daraus auch noch die richtigen Konsequenzen ziehen würde.....
Aber naja, man wird ja noch träumen dürfen.
Gruß,
Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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- HST-Ranger
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jastericka schrieb:
HST-Ranger schrieb:
Volvo V40 D4 hat "nur" Euro 5: 120 mg/km NOx, darf nicht fahren
Volvo S60 D4 hat Euro 6: 1157 mg/km NOx, darf fahren
Nein, das sind keine Tippfehler
Dieter
Würde doch auf Tippfehler tippen , weil ( 1157 mg/km NOx ) kann es nicht sein
Warum können 1157 mg/km nicht sein, hier gibt es die Tabelle:
www.adac.de/stickoxide ,
die geht bis zu mehreren _Gramm_ = 1000 mg / km?
Generell sind Euro 5 Fahrzeuge schon schlechter als Euro 6, es gibt aber eine ganze Reihe Euro 5 Modelle, die viel besser als die Euro 6 Modelle sind!
Beste Grüße
Dieter
Ford Ranger Limited, 2,2 DoKa, Schalter, Indianapolis-Blau, von 26.06.2013 bis 30.06.2022 meiner.
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- Vaddi
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Daran kann man schön erkennen, wer hier zum Sündenbock gemacht werden soll.
Was ich hier sonst noch gerne dazu sagen würde verkneife ich mir, weil es größtenteils nur aus Beleidigungen, Drohungen und Verwünschungen gegen diese [piiiiiep] besteht.
Gruß aus Berlin - © Vaddi
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- bb
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- Dynomike
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Ich zerpflücke das mal ein Wenig:
Erste Großstadt spricht Fahrverbote aus
Hamburg sperrt zwei Hauptverkehrsadern für Diesel-Autos
Weiterer Rückschlag für die deutsche Autoindustrie: Als erste Großstadt in Deutschland will Hamburg Hauptverkehrsstraßen ganzjährig für ältere Dieselfahrzeuge sperren.
Schon in der Unterschlagzeile relativiert sich das durch das Wörtchen "will".
Wenn man sich dann tatsächlich die Mühe macht, den Artikel zuende zu lesen, stößt man irgendwann hierauf:
"...Die Umsetzung des Verbots hängt laut dem Hamburger Senat zudem noch von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab. Es soll in diesem Jahr über die Frage entscheiden, ob Länder und Kommunen tatsächlich lokale Beschränkungen für bestimmte Motorentypen an einzelnen Straßen anordnen dürfen. Dies hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf bejaht...."
Da ist noch überhaupt garnichts in irgendeiner Form entschieden oder gesperrt. Es ist lediglich eine Absichtserklärung, deren Durchführung noch von verschiedenen Faktoren abhängt. Aber Hauptsache, mal wieder Stimmung gemacht.
Das hat nichts mit Lügenpresse o.ä. zu tun. Im Artikel steht ja alles drin, was zum Thema zu wissen ist. Hier geht es allein um Auflage, bzw. "Klicks". Das dadurch die Stimmung hochgekocht wird, nimmt man billigend in Kauf.
Ich finde es schade, daß sich mittlerweile auch der Spiegel solcher Stilmittel bedient und den "Schlagzeilenüberflieger" so leicht in die Irre führen kann.
Nur mal so zum Nachdenken. Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Viele Grüße, Jörg
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- creol
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im Falle des rechtskräftig werdens sollten wir dann so verfahren, dass wir die KFZ-Steuer unserer Fahrzeuge kürzen.
Dem Grunde nach, zahlen wir dann ja für eine Straßennutzung, die nicht vollständig gegeben ist. Das hatten wir schon mal in Sachen Motorrad.
Die ungerechte Handhabung der Plakettenverordnung würde jedenfalls mehr Gewicht bekommen und es sollte durchaus möglich sein, die betroffenen Fahrzeughalter dafür zu interessieren.
Auch vor einer Petition, würde ich persönlich nicht zurückschrecken.
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- Range-Rider
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Aber zumindest Aufmerksamkeit würde es erregen. Wobei wenn Du einfach Steuer einbehältst eine Stilllegung des Fahrzeugs möglich wäre...
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- Dynomike
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Range-Rider schrieb: ...
Aber zumindest Aufmerksamkeit würde es erregen. Wobei wenn Du einfach Steuer einbehältst eine Stilllegung des Fahrzeugs möglich wäre...
Und genau das würde passieren. Ein gefühltes Unrecht wird durch ein anderes nicht egalisiert.
Gruß, Jörg
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- creol
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das glaube ich kaum, mit der Stilllegung.
Zum Einen ist die Zahlungsbereitschaft deutlich erkennbar und zum Anderen,
selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Restbetrag, unter Vorbehalt einer Klärung, geleistet wird, bedeutet dies ein ungeheuren Aufwand für die zuständige Behörde.
Aufwand und Behörde.....Alles klar?
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