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Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
- bb
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Erna schrieb:
kennt der Sachbearbeiter wiederum die nicht veröffentlichten Urteile, die EDK einstellte - keine Chance mehr per messen oder diskutieren oder Bildern oder vorführen. kennt es der SB nicht könnte messen schon reichen.
Kennt der Sachbearbeiter die Urteile nicht und lernt sie dann doch irgendwann kennen, kann ein neuer Bescheid ausgestellt werden. Ob der dann auch rückwirkend sein kann, ist eine andere Frage.
Aber wie ich an diesen endlosen Diskussionen erkenne, stirbt die Hoffnung zuletzt. Ich habe es selbst 2 mal erlebt und kenne auch ein paar andere, die vor Gummiwände gelaufen sind, deshalb würde mein nächster PU gleich zum 2- oder 3-Sitzer umgebaut.
Der Navara ist noch jung, bis es soweit ist, bin ich aber aus dem Gültigkeitsbereich des deutschen Steuerwahnsinns raus.
Bernhard
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- Vaddi
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Redneck schrieb: Ich kann nur noch mal sagen: Wer sich ungerecht oder falsch besteuert fühlt, einfach anrufen, mit den Kollegen kann man reden! Freundlich bleiben, gute Argumente bringen, dann sollte man schon das kriegen, was einem zusteht! Keiner der Beamten, die mit dieser Aufgabe betreut sind, haben Interesse daran, irgendwelche eigenmächtigen Besteuerungen vorzunehmen und sich Ärger einzuhandeln! Nur muß man halt wirklich berücksichtigen, daß 99,9% keinen Pickup fahren und wenn wir keinen fahren würden, dann würden wir den Unterschied zwischen XtraCab, SingleCab, DoubleCab oder wie auch jede Marke ihre Pickups nennen mag, auch nicht kennen!
Hallo Jürgen!
Bei mir hat der Zoll alles zu 100% vom FA übernommen und will mit mir vor Gericht ziehen. Da ist nix mit eventueller Einsicht oder dass man damit rechnen könnte, dass die Zollämter sich gerade in der Anfangszeit untereinander austauschen, um Falsch- oder Ungleichbehandlungen auszuschließen. Bei mir haben diese Behörden samt Staat usw. bis in die Steinzeit verschi**en, ich versuche mein Ding allein, da können die mir erzählen was sie wollen, bei meiner Vorgeschichte bleibt die Sache für mich ein Fall von mieser Abzocke. Und das mit der Petition, haha, immer schön demokratisch und dann kommen mir diese ********** mit Totschlagargumenten wie "ökologischer Lenkungsbewegung"! Merken die noch was? Seit wann darf so ein bescheuerter Modebegriff denn über den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz gestellt werden? Die und ihr blödes Kilmageschwafel, mein Max hat Euro 5 und einen DPF, mehr kann ich als Verbraucher nicht tun und werde so verarscht. Sollen denn alle nur noch solche schei** kleinen Karren fahren, mit 1l Hubraum, nur um den "realtitätsfremden Fachkräften vom Verein Prima-Klima" zu gefallen? Bei mir ist der Riemen runter.
Jürgen, du musst aber vor mir auch weiterhin keine Angst haben, dich mag ich.
Wenn mal alle deine Kollegen so viel Durchblick hätten... Scheinbar ist das im Zollamt für Berlin ja anders, wenn die mit dem gleichen Mist wie die Finanzämter vorher argumentieren und sich scheinbar keine Mühe geben, da ein vernünftiges Maß zu bekommen. Das muss ich als Verbraucher ja denken, bei dieser Sachlage.
Schönes WE.
Gruß aus Berlin - © Vaddi
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- Tamarow
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So sehe ich das auch!
Das ist reine Ver*rsche.
Laut Zoll bei meinem DoKa-Ranger:
"Optisch gesehen ist dies ein PKW, deswegen ist die
LKW Zulassung irrelevant. Ausserdem ist eine ökologische
Lenkungswirkung erwünscht..."
Wieso muß ich dann als PKW mehr zahlen als ein LKW?
Ich kann ja bis zu 5 Personen in meinem Fahrzeug befördern,
bin also EFFEKTIVER als ein LKW bzw. Pickup mit nur 2 oder 3 Sitzplätzen!
Im Prinzip zahlt ein sehr ähnliches Fahrzeugmodell mit gleichem Motor und
CO²-Ausstoß weniger, nur weil weniger Sitzplätze vorhanden sind.
Was ist das für eine Logik?!
Ford RANGER XLT 4x4 Doka - 2,5 l TDCi - Baujahr 2010
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- schwarzer Drachen
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hast du den wiederspruch in deiner argumentatiom selber gefunden? oder soll ich noch mal?
also dein doppelkabiner wird als PERSONENKRAFTWAGEN nach hubraum und schadstoffausstoß besteuert, eben weil du mehr personen beförden kannst!
könntest du weniger personen und dafür mehr LAST* (nach gewicht und volumen (seltsamerweise aber nur nach grundfläche gemessen!?) ) transortieren, solltest** du nach gewicht besteuert (als LASTKRAFTWAGEN) werden.
* wobei mir da gerade so einfällt: wenn man seine schwiegermutter transportiert, ob man das nicht auch als last werten könnte!???
** und genau hier kommt die
ups, hab ich hier gerade laut gedacht???)
gruß twomax
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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- Tamarow
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Abgesehen davon steht in meinen Papieren LKW drin, nur so mal am Rande.
Ich habe ja nicht behauptet, das ich ein Problem damit habe,
das mein DoKa als PKW besteuert wird.
Ich habe nur damit ein Problem, das faktisch identische Fahrzeuge,
und das sind nun mal alle Pickups mit GLEICHEN MOTOREN,
UNTERSCHIEDLICH BESTEUERT werden.
Obwohl sie den GLEICHEN CO²- Ausstoß und GLEICHE Partikelemissionen
haben und NUR eine etwas größere Ladefläche und/oder kleineren
Fahrgastraum besitzen.
Und in diesem Bezug sehe ich die Begründung der Besteuerung als ungerecht.
Ford RANGER XLT 4x4 Doka - 2,5 l TDCi - Baujahr 2010
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- Redneck
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Na, da bin ich aber froh...Jürgen, du musst aber vor mir auch weiterhin keine Angst haben, dich mag ich.
Ich mag hier nix mehr dazu schreiben. Ich weiß, wie es läuft und denke als Pickupfahrer genauso wie ihr, diese Ungerechtigkeiten mache ich selbst ja auch schon seit meinem L200 mit. Hatte das auch schon alles durch, Einspruch, haarsträubende Erklärungen, viel blablabla... Es hat alles nix gebracht, man wird irgendwann müde, das zu diskutieren.
Gegen laut denken ist auch nix einzuwenden, manchmal würde man sich wünschen, daß hoffentlich die richtigen Leute dieses laut denken lesen!!!
Viele Grüße, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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- schwarzer Drachen
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du schreibst:
"das faktisch identische Fahrzeuge,"
und das sind sie eben gerade nicht, auch wenn sie alle den gleichen motor haben (uns villeicht sogar die gleiche reifengröße) durch die UNTERSCHIDLICHE bauartform (einzelkabine, 1,5er, doppelkabine) haben sie zb auch unterschiedliche fahrzeuggewichte und somit auch unterschiedlichen schadstoffausstoß. (und von der unterschiedlichen (unterstellten) nutzung mal abgesehen.)
wenn du nicht mehr personen transportieren hättest wollen, hättest du dir ja einen einzelkabiner kaufen können und währst auf der sichern seite bezüglich gewichtsbesteuerung gewesen. oder du hättest dir einen 1,5er gekauft und wärst auf der wackligen seite, das du was ändern mußt gewesen, aber du hast dich für den "personentransportluxus" des doppelkabiners entschieden. ist halt hier so!
schönen sonntag noch
gruß twomax
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- Ranger OD
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ganz richtig ist Deine Aussage glaube ich nicht, denn (zumindest bei Ford) ist das zul. Gesammtgewicht 3200kg egal welche Kabine.
Außerdem gib es ja auch Fahrer, wie ich z.B., denen die Einzelkabine einfach zu eng ist und die sich deshalb einen 1,5 Kabiner kaufen. Wenn solche Leute dann mit der Pkw Steuer "bestraft" werden, kann ich den Frust durchaus nachvollziehen.
Gruß Mario
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- Tamarow
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schwarzer Drachen schrieb: ...unterschiedliche fahrzeuggewichte und somit auch unterschiedlichen schadstoffausstoß...
1. Das ist einfach falsch. Wenn bei einem Hersteller in z.B. einem Singlecab und
einem DoKa der gleiche Motor verbaut wurde, hab diese die EXAKT GLEICHEN ABGASWERTE.
Diese werden bekanntlicher Weise vom MOTOR erzeugt, nicht von
irgendeinem Aufbau. Was vielleicht unterschiedlich ist, ist der
Kraftstoffverbrauch. Dieser kann aber auch unterschiedlich sein, da die
Abgaswerte auf einem PRÜFSTAND (bei einem bestimmten Last-/ bzw. Drehzahlbereich)
ermittelt werden und einen gewissen Bereich erreichen dürfen/müssen.
Logischer Weise fallen auf einem Prüfstand äußere Einflüsse wie
Beladung, Reifengröße, CW-Wert und der gleichen weg.
2. Ich weiß nicht genau was Du eigentlich willst.
Ich habe nur meine MEINUNG geschrieben, wenn Du einer anderen Meinung bist, gut.
Aber führe Dich hier nicht so auf, als wäre nur Deine Meinung die richtige!
Ebenfalls schönen Sonntag noch.
Ford RANGER XLT 4x4 Doka - 2,5 l TDCi - Baujahr 2010
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- schwarzer Drachen
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wer hat denn vom zul.gesammtgewicht geschrieben??? fahrzeuggewicht (ja, ich weiß das variert je nach ausstattung, dennoch sind ausstattungsbereinigt gewichtsunterschiede vorhanden.
und beim 1,5er kannst du durch austragung eines, oder beider notsitze das fahrzeug zum 2- (oder 3-)sitzer machen und wirst dann(trotz des größeren raumangebotes) nicht mit der "pkw-steuer bestraft". eventuell hast du aber auch das "glück" das der zöllner willkürlich entscheidet: ene mene muh > lkw bist du!
aber jetzt noch mal abschließend (und von meiner seite letztmalig!) das problem besteht seit zweitausendundeinpaareinzelne! wenn man sich für ein pu entscheidet sollte man schon ein paar infos einholen. und wenn man dies tut stolpert mal unwillkürlich über das "steuerproblem" und kann sich ausführlich informieren und dann entscheiden was für ein fahrzeug (mit eben allen vor- und nachteilen der steuer und versicherung) es werden soll oder ob man doch lieber golf/corsa/uno und kolln. fahren sollte. wer erst dem "geil, meiner" erlegen ist und dann hier rumheult das er für seinen doppelkabiner zu viel steuer bezahlt, sollte das mal schön unter "dumm gelaufen, hätte ich mich mal richtig informiert" verbuchen.
ein wenig anders ist es bei den 1,5ern, da schlägt dann der willkürliche "bemessungsspielraum" des einzelnen zöllners zu, je nach dem was er für ein tag hatte, in welchen bundesland er "beurteilt" (obwohl ja eigentlich bundeseinheitlich!?), wieviel kaffee er schon intus hat, ob er schon alle seine privaten posts erledigt hat und sich nun langweilt..........mir fallen da noch ganz viele (zum großen teil nicht ganz sachlichen) "beurteilungsbeeinflusser" ein!
gruß twomax
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