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Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
- Jabelo
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Glückwunsch von mir!
alles Gute, Ben
2013er Ranger Limited, DoKa, 3.2, Schalter
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- chevy63
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Winni, da kann ich nur von träumen,warte schon ein jahr auf ein termin beim Finanzgericht Hannover.
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- Rheinländer
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Welches Amt ist der Sache gewachsen? Bei welchem Amt muss man irgendwas machen?
Welches Amt zeigt sich vollkommen uneinsichtig?
Kurz: Wo kommt man wie zu seinem Recht und wo steht man dem Rechtsbruch machtlos gegenüber?
Welche Maßnahme (Vorführung,Bild einsenden, Vermessung, Sitz austragen, Widerspruch, Änderungsantrag; was vergessen?) wo?
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- bb
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Ausser, du ziehst um und suchst den Wohnort danach aus, wo es einen dir freundlich gesonnenen Zöllner gibt.
Dein Recht beim Zollamt bekommst du immer, aber es fällt mal so und mal anders aus.
Wenn die Entscheidung des Zollamtes dir nicht gefällt, kannst du klagen und das ändert dann doch nichts an der PKW Besteuerung deines Pickups.
Unsere Finanzgerichte begehen keine Rechtsbrüche, sie urteilen im Rahmen der bestehenden Regeln und Gesetze und sie erklären dir gegen Gebühr, dass die ursprünglichen Entscheide rechtmäßig waren. Das ist in allen Verfahren immer wieder bestätigt worden.
Dass du es als Unrecht empfindest, ist dein persönliches Problem, oder, aus Sicht der Richter, dein falsch entwickeltes Rechtsbewusstsein. Du zahlst aber trotzdem.
Bernhard
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- Redneck
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Also grundsätzlich sollten mal alle (Haupt)Zollämter gleich entscheiden! Der Zoll gehört zur Bundesfinanzverwaltung, die Finanzämter vorher waren Ländersache. Also Bundesrecht für alle... Soweit die Theorie. Ein gewisser Ermessensspielraum ist trotzdem geblieben, das ist auch (leider) legitim.
Grundsätzlich muß ich auch mal sagen, daß keinem einzigen meiner Kollegen oder zuständigen Sachbearbeiter im Haus, die mit der KFZ-Steuer betraut sind, etwas daran liegt, irgendjemand abzuzocken! Ich höre hier immer wieder Sachen wie Willkür, freundlich und weniger freundlich gesinnnte Zöllner... Mag es sicherlich vereinzelt geben, klar. Schwarze Schafe gibt´s überall. Aber die Leute, die ich kenne, hier bei uns wie auch an den Hauptzollämtern, sind allesamt Leute, die vorher etwas komplett anderes gemacht haben, bei uns waren die meisten Buchhalter für ganz verschiedene Fachgebiete, und weil man so einen großen Personalbedarf hatte für die KFZ-Steuer (es geht um ca. 55 Mio. Fahrzeuge in Deutschland!), sind nicht alle ganz freiwillig dahin gegangen. Und zumindest bei den Bundeskassen, die für die Überwachung der KFZ-Steuer da sind, tut jeder sein Bestes, um dem Ansturm und den neuen Aufgabenbereich gerecht zu werden! Das heißt, sehr viel telefonieren, Konten überwachen, Umbuchungen, Erstattungen, Ermäßigungen, Adressänderungen, Mandats-Verwaltung usw... Ich darf die Post entgegennehmen, Faxe, e-mails und manchmal Telefonate weiterleiten... In dieser für uns alle neuen Aufgabe muß sich die Zollverwaltung erst zurechtfinden!
Man hat leider auch den Arbeitsaufwand gewaltig unterschätzt, was den Autofahrern, die ein Problem haben, wenig hilft... Sollte jemand Probleme haben oder sich ungerecht behandelt fühlen, so tun die Kollegen sicherlich ihr möglichstes, um einem zu helfen! So ist es jedenfalls bei uns.
Ein Telefonat hilft auf jeden Fall weiter, evtl. vergleichbare Bescheide, Bilder, Fahrzeugbegutachtungen... Dann sollte es eigentlich keine größeren Probleme geben! Wenn das auch nichts hilft, dann Einspruch einlegen!
Gruß, Jürgen
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- bb
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ich würde niemandem in den Zollämtern Willkür unterstellen. Es kann zwar Einzelfälle geben, wie überall im Leben, aber Willkür kann sich eigentlich kein Beamter leisten, denn sonst bekommt er bald ein Problem.
Der Sachbearbeiter, der meinen Widerspruch bearbeitet hat, war nicht willkürlich, er war absolut überzeugt, dass er die Regeln nach Recht und Gesetz genau so auslegt, wie er es auf seiner Schulung gelernt hat und wie es 2 Finanzgerichte in NRW geurteilt haben.
Wir haben lange und freundlich telefoniert, er hat sich meine Argumente angehört, hatte auch Verständnis dafür, dass ich mich von der Regelung übervorteilt und zu Unrecht bestraft fühle. Aber ich konnte seine Rechtsauffassung durch nichts erschüttern. Wenn das so ist, ist es auch die Dienstpflicht eines Beamten, so zu entscheiden.
Die Regelung zur Besteuerung haben nicht Zöllner oder Finanzbeamte zu verantworten, sondern die stammt von Politikern. Die gehören bestraft und abgewählt, aber was passiert dann? Machtergreifung 2.0 ist auch keine Alternative, dann würde alles nur noch viel schlimmer.
Gruß, Bernhard
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- EDK
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Gruß Heiko
"Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"
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- Redneck
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Daß da so unteschiedlich gehandhabt wird, empfinde ich als Pickupfahrer und -Fan natürlich als genauso große Sauerei wie ihr, da bin ich eher Pickupfahrer als Beamter!
Das Problem beim Amarok ist, es gibt ihn nur als Doppelkabiner oder als SingleCab mit langer Ladefläche, dann ist er eindeutig ein LKW. Alle Doppelkabiner (mit Ausnahme der großen amerikanischen, die es ja mit 2 Ladeflächenlängen gibt) werden eigentlich nach Hubraum versteuert, das ist gängige Praxis, war aber auch vorher schon bei den Finanzämtern so. Das hat die Zollverwaltung 1:1 übernommen. Problem NR. 2 ist es, evtl. schlafende Hunde zu wecken, wenn sich jetzt die Hälfte der Amarok-Fahrer beschwert! Letztlich könnte rauskommen, daß alle nach Hubraum besteuert werden, und da würden euch die 50%, die in den Genuß der Gewichtsbesteuerung kamen, bestimmt zu einem Kasten Bier einladen!
Gruß, Jürgen
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- EDK
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Ich gönne jedem die günstigere Variante!
Gruß Heiko
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- bb
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Redneck schrieb: Letztlich könnte rauskommen, daß alle nach Hubraum besteuert werden, und da würden euch die 50%, die in den Genuß der Gewichtsbesteuerung kamen, bestimmt zu einem Kasten Bier einladen!
OK, dann zahlt mir jetzt jeder nach Gewicht besteuerte Amarok Doka Fahrer einen Kasten Bier, damit ich nix verrate
Jedesmal!
Bernhard
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