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Zollvorladung - Hubraumsteuer
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o Ersteinmal ordentlich Holz, Bauschutt etc. auf die Ladefläche.
o Ranger? Hat der die Suizid-Türen. Erzähl denen das nicht.
Sitz nach vorn schieben zum Reingucken.
o Möglichst die Sitzflächen unten schon mal rausnehmen.
Alles weitere steht schon weiter oben geschrieben.
Gruß Stefan und viel Erfolg
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- Redneck
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All das hatte ich gemacht. Hat überhaupt nichts genützt, da teilweise gewerbliche Fahrzeuge genauso behandelt werden! Nach den Siuzid-Doors wurde ich explizit gefragt, ist also bekannt.
Gruß, Jürgen
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Gruß Stefan
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Es gibt anscheinend einige wenige Fälle, in den auch neue 1,5 Cabs oder sogar 2 Cabs als LKW besteuert werden. Den Glücklichen kann ich nur raten, ihr Glück für sich zu behalten und nicht allzu weit zu verbreiten. Ich weiß nicht, für wie viele Jahre Steuern nachkassiert werden können, wenn die Einstufung sich bei einer nachträglichen Überprüfung als Fehler herausstellen sollte.
Regel ist, das alle PU über 3 Sitzen als PKW besteuert werden können. Zur PKW Besteuerung von 1,5 Kabinern gibt es auch Finanzgerichtsurteile. Konkret betroffen wurde ich durch die Urteile zum Ranger 2AW und Navara KC.
Für mich war das Thema Damm mit dem Rückbau auf 2 Sitzer abgeschlossen.
Bernhard
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ich war dieses Jahr auch schon beim Zoll, nachdem der Eintrag der Erhöhung des zGG aus meinen LKW wieder einen PKW gemacht hatte. Bei der Erstzulassung hatten noch ein paar Fotos an das Finanzamt gereicht.
Bei der Zollvorführung wurde freundlich unter meiner noch freundlicheren Mithilfe vermessen. Ich bin da hingefahren, wie ich auch sonst rumfahre: Sitze hinten ersetzt durch durchgehendes Brett beladen mit Werkzeug, Ladefläche dreckig und mit Heuballen beladen. Es wurde eine vorgegebene Checkliste abgearbeitet, die Daten eingetragen und gut war. Schikanös fand ich das nicht, die Zollbeamten vor Ort fanden das genauso doof wie ich und erzählten, dass die Bearbeiter in Münster gar keine richtigen "Zöllner" seien.
Da ich einen rechtsgültigen Steuerbescheid habe, kann der auch nicht rückwirkend geändert werden, zumindest ist eine Nachbesteuerung ausgeschlossen.
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- Redneck
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Nix ist unmöglich! Ich durfte trotz Umbau eine Nachzahlung leisten, obwohl ja auch der Steuerbescheid (noch vom Finanzamt ausgestellt) rechtskräftig war!
Sorry, aber wenn ich das lese, dann geht mir echt der Hut hoch, was die Verwaltung da veranstaltet!
Tatsache ist, daß man von einer einheitlichen Regelung anscheinend noch meilenweit entfernt ist! Ich war auch freundlich zu den Kollegen, brachte nur gute Argumente, über die wir diskutierten. Hatte die Sitzauflagen eh entfernt, weil ich sie nicht brauche. Eine Alukiste drin usw... Hat alles nix geholfen!
Tja, dann nehme ich einiges zurück, was ich geschrieben habe! Einfach hinfahren, freundlich bleiben und hoffen, daß man einen wohlgesonnenen Sachbearbeiter erwischt! Mann, Mann, Mann.... Ich glaub´s nicht...
Eine Frage noch: Wie viele Sitzplätze hast Du eingetragen? Immer noch 4?
Gruß, Jürgen
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Carlossos1967 schrieb: ...Da ich einen rechtsgültigen Steuerbescheid habe, kann der auch nicht rückwirkend geändert werden, zumindest ist eine Nachbesteuerung ausgeschlossen.
...dann lebst du aber nicht in Deutschland
Grüße vom Fahrer der:
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3. 2499ccm díosal, Der Weiße
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Werner
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falls deine Frage mit den Sitzplätzen an mich gerichtet war, bei mir ist alles noch original, sprich 4 Plätze. Wenns helfen würde langten mir aber auch 3 Plätze, für den Fall das Mutti und Sohnemann mitfahren möchten. Allerdings an einem Neufahrzeug etwas zuschweißen ohne Garantie einer anschließenden LKW Zulassung ist mir doch etwas zu viel der, sorry, "Behördenverarsche"!
Cya,
Pete
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- Redneck
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Ja, war an Dich gerichtet. Sehr interessant - und beweist leider wieder einmal mehr, daß es eben nicht einheitlich gehandhabt wird! Die Dienstanweisungen sollten eigentlich für alle bindend sein, egal, wo in Deutschland! Scheint aber wohl doch Unterschiede zu geben... Naja, in dem Fall eben zu Deinen Gunsten. Freu Dich einfach drüber...
Klar war der Umbau schon ein kleiner Act, man muß ja schließlich die ganzen Plastikabdeckungen entfernen, und das wird zum Schluß einiges! Aber man möchte ja auch nicht das ganze Auto abfackeln, und innen schweißen ist auch nicht so der Bringer... Wir haben halt alles mit feuchten Lappen ausgelegt und es hat geklappt!
Ein Steuerbescheid kann leider sehr wohl rückwirkend geändert werden und auch nachbesteuert werden, mußte ich selbst erfahren.
Aber für mich ist dieses Thema durch. Ich hab das gemacht, was erforderlich war, ob jemand das auch tut oder eben zahlt, steht ja jedem frei.
Gruß, Jürgen
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OffRoad-Ranger schrieb:
...dann lebst du aber nicht in Deutschland
Danke für den Trost
Ich gebe allerdings gerne zu, dass ich den entsprechenden Kraftfahrzeugsteuergestzestext möglicherweise falsch interpretiere:
§ 12 Absatz 2 Punkt 4:
Die Steuer wird vom Beginn des Entrichtungszeitraums an neu festgesetzt, in dem der Fehler der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde bekannt wird, bei einer Erhöhung der Steuer jedoch frühestens vom Beginn des Entrichtungszeitraums an, in dem der Steuerbescheid erteilt wird
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