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Zollvorladung - Hubraumsteuer
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Wobei BE ja lediglich beschreibt, dass es sich um ein Pickup handelt. Auch mit geschlossener Ladefläche ist es ja ein Pickup...
Aber gut, man muss nicht alles verstehen
Lieben Gruß
Matthias
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Cip schrieb: Der Zoll hat mir AUSDRÜCKLICH empfohlen, sofern bei meinem neuen Ranger immer noch kein BE als Aufbauart steht, das Fahrzeug kurz beim TÜV vorzuführen und umschlüsseln zu lassen.
Danke für die Info, sehr Interessant.
Hat der Herr vom Zoll denn auch gesagt mit was für einem Papier man denn zum TÜV fährt, damit er den PU auf BE umschlüsselt?
Gruß Mario
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- Cip
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Er sagte, dass man wohl nur die Änderung der Aufbauart beantragen und das Fahrzeug beim TÜV vorführen muss.
Der TÜV Prüfer muss da ja nix prüfen, sondern nur vergewissern, dass es sich wirklich um ein Pickup handelt.
Beim Zoll Bielefeld sind insbesondere schon einige Amarok auf BE umgeschlüsselt und nun gewichtsbesteuert worden...
Lieben Gruß
Matthias
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Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein....
Hast DU die Urteile lesen können? Ich schon, von verschiedenen Pickups. Keine Chance, kein Wort von BE und sonstigem! Also glaube ich das erst, wenn in Zukunft wirklich danach verfahren wird! Wenn das in Bielefeld so gemacht wird, klasse, dann hat sich wohl jemand Gedanken gemacht - oder es einfach mal richtig ausgelegt!
Ich befürchte jedoch, daß Bielefeld nicht bindend ist für Restdeutschland (obwohl es das sollte!!!)... Aber wenn neue Pickups falsch besteuert werden, fragt einfach nach, dann seht ihr ja, ob das von Bieleleld stimmt oder nicht! Mir ist keine Änderung der Vorgehensweise bekannt, werde da morgen mal nachfragen.
Also Leute, bitte nicht zu früh freuen! Wäre toll, wenns so wäre, wie Matthias geschrieben hat, aber ich fürchte, daß das nicht zutrifft, dagegen sprechen schon die Grundsatzurteile von einzelnen Pickups, die bindend sind für die Besteuerung aller vergleichbarer! Ich möchte nur die Euphorie etwas bremsen, man wird sehen... Nachfragen kann man aber auf jeden Fall!
Gruß, Jürgen
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Cip schrieb: Ja, mach das bitte mal...
Wobei BE ja lediglich beschreibt, dass es sich um ein Pickup handelt. Auch mit geschlossener Ladefläche ist es ja ein Pickup...
Aber gut, man muss nicht alles verstehen
da steht leider offene Ladefläche ich suche noch und werde es einstellen.
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- Cip
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Pickups mit anderer Aufbauart werden auch anders besteuert!!!
Der Bielefelder Zoll hat das mit dem BE wohl auch erst anders gemacht und erst nachdem mehrere Prozesse beim Verwaltungsgericht in Münster verloren wurden die Vorgehensweise geändert.
Inzwischen gibt es wohl auch ne Anweisung von "Oben"
Ich werde es versuchen und halte euch auf dem Laufenden...
Lieben Gruß
Matthias
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- Cip
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Hoffe jetzt aber auch, dass das Rollo nicht zum ko Kriterium wird...
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Matthias
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ist dein DoKa-Pickup, 5sitzig, nicht als "sonstiges Kfz" versteuert?
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
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Werner
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