Zollvorladung - Hubraumsteuer

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04 Dez 2015 13:30 #1 von Ewing 1
Zollvorladung - Hubraumsteuer wurde erstellt von Ewing 1
Howdy folks,

habe heute eine Vorladung vom Zoll bezüglich Vermessung wg. LKW od. PKW Steuer bekommen. Mir ist klar das dies eine reine Schickaneveranstaltung wird und ich sowieso einen Anwalt einschalten muß. Habt ihr trotzdem ein paar Tipps für mich wie ich mich am besten verhalte od. vorbereiten kann? Mein alter Ranger Bj.2001, auch ein Extrakabiner, wurde dieses Jahr noch vom Zoll als LKW anerkannt.Mit bestem Dank im voraus,

Pete

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04 Dez 2015 15:48 #2 von Thorvald
Thorvald antwortete auf Zollvorladung - Hubraumsteuer
Das wichtigste wird sein freundlich zu bleiben.

Ich habe für meinen dem Zoll einfach einen Widerspruch geschrieben.

Als Begründung hab eigentlich nur 3 Sachen angeführt.

- Ladefläche > Innenraum
- Sitze hinten sind für längere Fahrten nicht geeignet.
- Und weil es in dem gerne zitierten Urteil steht habe ich auf den Teil hingewiesen in welchem steht das bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers zu berücksichtigen ist. Das ist bei den Pickups ab Extracab aber eindeutig der Lastentransport.

Als Vorbereitung würd ich den Wagen hinten offen lassen und die Ladefläche ordentlich einschmutzen. ;)

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04 Dez 2015 16:27 #3 von frankenheizer
frankenheizer antwortete auf Zollvorladung - Hubraumsteuer
Hallo Pete!
FREUNDLICHKEIT ist oberstes Gebot! Bei mir ging es auch nur schriftlich!
Es hat drei Anläufe gebraucht (ohne RA) um beim Extracab von der falschen PKW-Steuer auf die richtige LKW-Steuer zu kommen. Erst mußte der falsche, höhere Betrag bezahlt werden und dann wurde die Differenz wieder zurücküberwiesen.
Biete doch Deinem Zollbeamten die Mitfahrmöglichkeit auf einem der hinteren Plätze an.
Viel Erfolg!

FORD RANGER Limited Extracab / 2,0 - 156 KW / 10 Gang Automatic / Royalgrau / 10 2019
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07 Dez 2015 09:20 #4 von MAB
MAB antwortete auf Zollvorladung - Hubraumsteuer
Hallo Thorvald, hallo Frankenheizer,

ich hatte auch eine Vorladung beim Zoll und nach dem Urteil des FG München
openjur.de /u/756946.html
wurde mein Extracab im April 2015 als PKW eingestuft.

Frankenheizer es wäre schön, wenn du deinen Steuerbescheid, natürlich ohne persönliche Daten, mal hier ins Forum stellen könntest.

Vielen Dank!

MlG

MAB

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Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), Yokohama Geolandar G015 265/65 R17

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07 Dez 2015 09:32 #5 von Redneck
Redneck antwortete auf Zollvorladung - Hubraumsteuer
Servus!

Dieses Schicksal hat mittlerweile schon viele 1,5-Kabinen-Fahrer ereilt, ich war auch schon betroffen. Ist gängige Praxis, die Anzahl der Sitzplätze ist jetzt mitentscheidend.

Es gibt Grundsatzurteile, Du kannst gern einen Anwalt einschalten, bringen wird Dir das nichts! Ist leider so, nachvollziehen kann man das nicht so ganz. Diejenigen, die Deinen Pickup neu vermessen, möchten Dich aber nicht schikanieren (was hätten sie auch davon?), sondern handeln nach neuen Vorgaben, und die werden vom Zoll eben strenger ausgelegt als vorher vom Finanzamt.

Es wird Dir die Möglichkeit des Umbaus zum LKW gegeben, habe ich auch gemacht. Sitze raus, Gurte raus, Gurtpunkte zuschweissen, aber zum TÜV, und 2 der eingetragenen Sitzplätze dauerhaft austragen lassen. Dann zur Zulassungsstelle, neue Papiere beantragen, wird dann zum zuständigen Hauptzollamt weitergemeldet, und Du erhältst wieder einen Steuerbescheid über LKW.

Ist die einzige Möglichkeit, alles andere bringt nichts, kostet nur Zeit, Papierkram, Rennerei und Nerven! Kannst es aber gern versuchen, so wie viele andere vor Dir, das Grundsatzurteil existiert für mehrere Pickups, ich glaube, der Ranger ist auch dabei. Das anzufechten, ist so gut wie unmöglich. Aber bitte, versuch es, nicht daß es heißt, ich hätte Dich davon abzuhalten versucht... ;)

Gruß, Jürgen

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07 Dez 2015 11:28 #6 von Thorvald
Thorvald antwortete auf Zollvorladung - Hubraumsteuer
Hm,

bei mir hat der einfache Widerspruch mit den oben angeführten Begründungen ausgereicht.

Ich hatte erst eine PKW Einstufung bekommen, dann Widerspruch eingelegt und habe dann die geänderte Einstufung bekommen.

Ich fahre jetzt LKW

Diese Unterschiedliche Beurteilung ist doch sehr seltsam und sollte so nicht sein.

Grüße aus dem Norden

Nemo me impune lacessit

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07 Dez 2015 12:04 #7 von Redneck
Redneck antwortete auf Zollvorladung - Hubraumsteuer
Mahlzeit!

Da geb ich Dir völlig recht! Die KFZ-Steuer ist jetzt Bundessache, da erhofft man sich natürlich auch eine bundeseinheitliche Handhabung - das ist leider nicht immer der Fall, wie ich nun schon mehrmals festgestellt habe... :rolleyes:

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07 Dez 2015 12:06 #8 von Ewing 1
Ewing 1 antwortete auf Zollvorladung - Hubraumsteuer
Hallo Jürgen,
auch wenn der Beamte persönlich keine Schickaneabsichten hegt, so bleibe ich bei meiner Meinung das es Grundsätzlich eine ist.Denn die Maße kann man doch in jedem Prospekt nachlesen, und wenn es vorher schon feststeht das mein Pick-up angeblich ein PKW ist wie nennst Du die Aktion denn sonst? Bei meinem 2001er Extracab Ranger hatte dem Zoll auch noch ein einfacher Widerspruch genügt und der Käufer meines Pick-ups hat ihn Anfang dieses Jahres (im gleichen Kreis)auch ohne jeden Firlefanz als LKW zugelassen bekommen. Trotzdem besten Dank für deine Antwort, bin selber mal gespannt was mich erwartet.

Cya, Pete

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07 Dez 2015 12:35 #9 von Redneck
Redneck antwortete auf Zollvorladung - Hubraumsteuer
Mahlzeit Pete!

Nur weil ich bei diesem Verein tätig bin, heiße ich das natürlich nicht für gut und denke in diesem Fall natürlich erstrangig als Pickup-Fahrer! ;)

Ich gebe Dir recht und möchte da auch nichts schönreden, denn auch ich selbst war schon betroffen mit meinem jetzigen Hilux, und zwar auf eine mehr als dubiose Aktion hin! Die schreib ich hier aber nicht öffentlich, ich bitte um Verständnis.

Meiner Meinung nach paßt hier tatsächlich einiges nicht zusammen, aber wie willst Du gegen ein Grundsatzurteil des obersten Gerichts angehen? Glaub mir, jeder Anwalt freut sich drüber, Dich zu verteidigen, klar, ist ja sein Geld! Aussicht auf Erfolg hast Du trotzdem wenig, wenn sich bei der Vorführung des Wagens nicht noch was anderes ergeben sollte (kann ja sein, wenn auch mit wenig Chance). Ich hatte sämtliche Argumente angeführt, vergebens.

Denn die Maße kann man doch in jedem Prospekt nachlesen

Richtig. War beim Finanzamt auch lange Jahre entscheidend. Nun aber leider nicht mehr, die Fläche der Ladefläche muß nicht nur minimal größer sein, sondern wesentlich!
Und da fällst Du mit einem 1,5-Kabiner mit japanischen Maßen durch. Dazu kommen noch Höchstgeschwindigkeit, ERscheinungsbild und - jetzt ganz wichtig - die Anzahl der Sitzplätze. Hast Du 4 eingetragen (Notsitze oder vollwertige spielt dabei keine Rolle), fällst Du raus und bist steuerlich PKW. Das erstellt das System mittlerweile automatisch bei den neueren Zulassungen, deshalb ja auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zur Begutachtung vorzufahren. Ich habe eine Stunde diskutiert, angefangen von Verzollung bis zu den Sitzplätzen usw, habe Einspruch eingelegt und dann letztlich die erforderlichen Umbauten getätigt, um weiterhin in den Genuß einer Gewichtsbesteuerung (LKW) zu kommen.

und wenn es vorher schon feststeht das mein Pick-up angeblich ein PKW ist

Das tut es nicht. Einfuhrtechnisch ist er ein LKW, wird auch so verzollt. Zum PKW wird er erst durch die mittlerweile geltenden Kriterien, die einfach bei der jetzigen Verwaltung strenger beurteilt werden als vorher beim Finanzamt.

Auch ich kenne Fälle, wo Bekannte und Freunde entgegen dem, was ich oben geschrieben habe, anders besteuert wurden - da hauts einem natürlich schon die Fragezeichen raus, ganz klar!
Dateianhang:


Ich drück Dir trotzdem alle verfügbaren Daumen :daumenhoch: , daß Du das zu Gunsten hinkriegst!

Grüßle...

Toyota Hilux 2.8

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07 Dez 2015 13:59 #10 von frankenheizer
frankenheizer antwortete auf Zollvorladung - Hubraumsteuer
Hallo MAP!
Ohne persönliche Daten bleibt nicht viel übrig!

Die m.E. zwei wichtigen Sätze lauten:

1.) - "Der vorangegangene Bescheid wurde nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 erste Alternative Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert."
2.) - "Der vorangegangene Bescheid wurde nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert."

Dann folgt bereits die Festsetzung: 185,00 EURO jährlich

Für den ganzen Bescheid müsste ich einmal die Vorder- und Rückseite kopieren. Vielen Zahlen und Wörter unkenntlich machen und hoffentlich nicht übersehen und dann nochmals kopieren und scannen. Das ist mir zuviel Arbeit!

Viel Erfolg!

frankenheizer

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