Sonn- Feier- Ferienverbot für "Lkw mit Anhänger"

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10 Jul 2014 14:28 #11 von Ranger OD
Wenn Du auf ganz sicher gehen willst, dann frag bei deiner Kfz Zulassungsstelle Abteilung Verkehrslenkung nach. Da bekommst Du sonst ggf. auch die Genehmigung. :)

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10 Jul 2014 14:28 - 10 Jul 2014 14:29 #12 von Erna
Hab ich versucht. Antwort: nee, dafür sind wir nicht zuständig. Fragen Sie mal bei der IHK
Und die Genehmigung angeblich bei der Stadt.

Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...
Letzte Änderung: 10 Jul 2014 14:29 von Erna.

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10 Jul 2014 20:36 #13 von flamingo
In Trier z. B. bei der Kreisverwaltung.
Die Son- und Feiertagsgenehmigung gilt nicht fürs Ferienfahrverbot.Die ist extra.

Gruß Torsten

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10 Jul 2014 20:48 #14 von Redneck
Nabend!

Hier bei uns in Weiden gibt´s die in einer Abteilung der Zulassungsstelle! Im Landkreis daneben im Landratsamt - Stadt, wie es bei Dir hieß, könnte es auch sein, mal am Rathaus anrufen und die ein bißchen freundlich zutexten!
Dateianhang:

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

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10 Jul 2014 23:10 #15 von Erna
Flamingo meinst du eine extra beantragte Genehmigung oder die Ausnahme für die SportAnhänger?

Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...

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11 Jul 2014 09:49 - 11 Jul 2014 09:51 #16 von flamingo
Wir leben in Deutschland,da hat alles sein eigenes.
So wie ich es kenne sind Sportanhänger von der Fahrverbotsregelung ausgenommen.
Außer Du fährst im Pferdeanhänger mit einem Motorrad (hat auch viiiieele Pferde)geladen.Das ist verboten.
Die Anhänger sind ja speziell für einen bestimmten Einsatz gebaut.
Frage einen (am besten) Autobahnpolizisten,der wird Dir am besten Auskunft geben können.Auch wo Du Dich hinwenden kannst.
So hatte ich es früher gemacht.
Niedersachsen wars erlaubt,in z.B. Bayern verboten,mit einem "normalen" Anhänger im Fahrverbot zu fahren.
Aber das ist bis 2005 diese Info.
Habe dann den :l200: zum PKW (wegen der Steuergeschichte) umgemeldet (Fahrzeugschein). :prost:
Am besten beim Amt nachfragen und das evtl. schriftlich.Dann bist Du auf der sicheren Seite

Hier wirst Du fast alle möglichen Vermutungen erfahren,und wirst nicht schlauer.

Gruß Torsten
Letzte Änderung: 11 Jul 2014 09:51 von flamingo.

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11 Jul 2014 09:57 #17 von Erna
Von WELCHER Fahrverbotsregelung ausgenommen? Nur Sonntagsfahrverbot oder AUCH Ferienreiseverbot?

Habe sämtliche Ämter durch - bei denen kommt da auch nix ordentliches bei rum.

Ich weiß ja mittlerweile wo wann und warum ich fahren darf. Nur die eine Sache nicht.


Darf ich am Sa, 30.08.2014 um 10h MIT Pferdeanhänger (mit zwei Pferden) auf der A1 von Menden bis Cloppenburg fahren?

Antwort der Ämter: Sonntags ist das fahren eines LKW mit Anhänger verboten, es sei denn Sie haben einen Sportanhänger....

ODER: Dafür sind wir hier nicht zuständig


AAAAAAAAAAAAAAAAAAAHHHHHH :D :D :D :D :D

Ich warte mal weiter geduldig auf die Antwort des Ministeriums :D

Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...

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14 Jul 2014 09:19 - 14 Jul 2014 09:26 #18 von flamingo
Hey,
hier steht alles.
Auch die Liste mit der gesperrten Strecken.
Früher gab es mal auch eine Karte dazu,haben sie sich aber heutzutage gespart.
Ein Pferdeanhänger ist doch ein Sportanhänger?
Hatten früher nur n Bootstrailer,und der durfte.

www.bmvi.de/Sha....html

Gruß Torsten
Letzte Änderung: 14 Jul 2014 09:26 von flamingo.

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14 Jul 2014 12:18 #19 von Malou
Habe jetzt nicht alles gelesen, weil ich im Auto unterwegs bin und echt schlechtes Internet habe.

Bin mit Pferdeanhänger ja immer unterwegs und führe das nachstehende Amtsblatt einfach mit
mir mit, auch wenn ich es nicht mitführen muss.

www.lasi.biz/01...g.pdf


"Mein" Straßenverkehrsamt meint -> ich brauch nix, darf fahren.

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14 Jul 2014 13:14 #20 von Erna
Da steht immernoch nicht, dass ich Samstags fahren darf.

Sonntags - das weiß ich aber inzwischen.... :(

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