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Sonn- Feier- Ferienverbot für "Lkw mit Anhänger"
- SantoLeo
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ich hoffe ich habe hier den aktuellsten Fred zum Thema Fahrverbot erwischt, denn ich möchte Euch gerne an meinen neuen Erkenntnissen teilhaben lassen.
Nach einigen Wochen Foren-Recherche und Google-Suche zum Thema Sonntagsfahrverbot habe ich beschlossen selbst aktiv auf diejenigen zu zugehen, die mich ja im Fall der Fälle auch anhalten und kassieren wollen. Also habe ich letzte Woche
- die Landespolizei NRW
- das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
- das Straßenverkehrsamt Wesel
Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Ich habe also das Straßenverkehrsamt angeschrieben (PDF mit dem NRW-Erlass habe ich angehängt):
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Viele Grüße aus'm Pott
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schön, dass Du Dir die Mühe gemacht hast.
Allerdings ist das was Du hier vorgetragen hast, nichts neues.
Oder hab ich da etwas überlesen?
Gruß Mario
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- SantoLeo
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danke, und um deine Frage klar zu beantworten: "Jein!"
Ich habe oft gelesen, dass der Erlass, der ja überall rumgeistert nur eine "Absichtserklärung" ist und damit gar nichts aussagt.
Das nun offizielle Antwortschreiben vom Amt das für Ausnahmegenehmigungen zuständig ist, ist etwas, auf das ich mich definitiv berufen kann. Keine Absichtserklärung, keine Einschätzung vom ADAC, ...
Damit darf ich in NRW schonmal rumfahren wie geplant!
So, und nun noch eine schöne Sache hinterher:
Eben ist auch die Antwort vom BAG reingeflattert!!!
Eine Mail mit Anhang - Inhalt ist ein unterschriebenes Dokument auf original BAG Briefbogen!
Inhalt zusammengefasst:
"[..] Sofern mit Fahrten an Sonn- und Feiertagen mit dem als LKW zugelassenen Geländewagen und angehängtem Wohnwagen keine gewerblichen Zwecke verbunden sind, können Sie an solchen Tagen rechtskonform fahren!"
(Und hier ist keine Einschränkung nach Bundesland erwähnt)
Also so eindeutig habe ich das zumindest noch nirgendwo gesehen oder gehört.
Bin sehr sehr positiv überrascht.
Vielen Dank ans BAG
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- Ranger OD
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das Schreiben des BAG an Dich, basiert ja auf dem Erlass der Bundesinnenministerkonferenz!
Und was vielleicht noch interressant wäre, was schreibt das BAG im Bezug auf das Ferienreiseverbot? Ist ja für Euch Camper auch nicht gerade unwichtig.
Gruß Mario
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- SantoLeo
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Was mir wichtig war ist, dass ich ein Papier von der Behörde in der Hand habe, die mich am Ende auch kontrolliert. Welcher BAG Beamte würde mich zahlen lassen, wenn ich einen Freifahrtschein seines Chefs habe...
... und wenn doch dann
Beim Ferienfahrverbot bin ich bisher immer davon ausgegangen, dass es quasi eine Erweiterung des Sonn- und Feiertagsverbots ist und damit den gleichen Regelungen unterliegt.
Aber wenn du so explizit fragst, dann bin ich mir da alles andere als sicher
Viele Grüße aus'm Pott
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- Ranger OD
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SantoLeo schrieb: Beim Ferienfahrverbot bin ich bisher immer davon ausgegangen, dass es quasi eine Erweiterung des Sonn- und Feiertagsverbots ist und damit den gleichen Regelungen unterliegt.
Da bin ich bisher auch davon aus gegangen, aber "Erna" hier im Forum hat das dann mal geklärt und dem ist leider noch nicht so!
Natürlich kann man sich bei einer Kontrolle auch hierauf berufen:
"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."
www.bgl-ev.de/w...e.htm
So sieht es ja nun auch der Zoll/Finanzamt. (siehe Besteuerung)
Gruß Mario
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- SantoLeo
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Das Ferienfahrverbot ist eingeführt worden, um den Strom an (privaten) Fahrzeugen die in den Urlaub fahren nicht zusätzlich durch LKWs zu stören.
Wenn ich mit meiner Familie und Wohnwagen nicht zur Gruppe der Ferienreisenden gehöre ....
WER DENN BITTE DANN ???
Eigentlich sagt das Gesetz somit eigentlich eindeutig, dass ich freie Fahrt habe
(zumindest wenn man einen Beamten erwischt, der den Sinn eines Gesetzt zu verstehen sucht - allerdings würde mich ein solcher mit Wohnwagen erst gar nicht anhalten)
Viele Grüße aus'm Pott
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- flamingo
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Das Sonn.- und Feiertags verbot hat nichts mit dem Ferienfahrverbot zu tun.
Gruß Torsten
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- DethStroke
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Bis 3,5 Tonnen darf am Wochenende auch ein Pickup der als LKW zugelassen ist fahren.
Das stand so sogar in einer offroad Zeitung.
Allerdings nur bis 3,5 Tonnen. Das ist mist.
written with my dirty fingers on HTC ONE with Taptalk Pro
Can you run 3000 feet per Second? If not you head better be BULLETPROOF
Yee Yee Nation
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- p.rauch
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Das Fahrverbot gilt auf Autobahnen und (nicht allen) Bundesstraßen.
Die genauen Strecken kann man sicherlich bei der BAG nachfragen und über andere Straßen ausweichen.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
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