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Sonn- Feier- Ferienverbot für "Lkw mit Anhänger"
- ol5
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Was meinst du mit aufs blaue unterschrieben? Die Allianz zum Beispiel wollte 1140,-€. Ich habe ihn für die selben Leistungen nun 500,-€ günstiger Versichert
Gruß Andy
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- SantoLeo
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Hallo Andy, ich denke er bezieht zum Beispiel darauf, ob dein "LKW" jetzt möglicherweise als "PKW" bei deiner Versicherung eingetragen ist. Das könnte problematisch sein.ol5 schrieb: Aber dafür günstig versichert über die Concordia mit SFK 16, VK 1000,-€ SB für 646,-€ bei eine Fahrleistung von 20.000km im Jahr
Dein letzter Post würde das unterstützen.
Die Allianz hat mir auch einen Preis für den Ranger-LKW von rund 1100,-€ genannt.
Als Ranger-PKW allerdings nur 780,-€. Dafür muss dann aber auch PKW im Schein stehen.
Insofern bleibt halt die Frage, ob du wirklich DEIN Fahrzeug (LKW) versichert hast?!!
Wenn deine Versicherung explizit weiß, dass es ein LKW ist und es dir bestätigt hat, ist
es ja weitgehend in Ordnung.
Aber das Thema ist an anderer Stelle hier ja ausführlich besprochen worden.
Viele Grüße aus'm Pott
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- ol5
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Rabatte wie Garage gibt es bei LKW dort nicht. Auch die 28,-€ zusätzlich um Haftpflichschäden (ich als Geschädigter) im Ausland über die Concordia im Vorfeld regulieren zu lassen, nach deutschen Kosten ist bei LKW nicht möglich.
Unterschied bei der Concordia zur Allianz ist, das bei der C ein LKW mit SFK 16 versichert wird. Die Allianz, wie auch die meisten anderen Versicherungen hören beim LKW mit SFK 10 auf.
Gruß Andy
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- SantoLeo
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Bei mir (Allianz) waren es 780,-€ bei 15000km und SF19.
Also umgerechnet mehr als 134,-€ Unterschied - UND DAS BEIM PKW! LKW ist deutlich teurer!
Also wenn ich meinen nicht umgeschrieben bekomme, melde ich mich mal bei der Concordia
Viele Grüße aus'm Pott
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- flamingo
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geht es hier noch um's Fahrverbot oder Versicherungen?
Gruß Torsten
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- SantoLeo
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Allerdings stehen die Versicherungsprämien zusammen mit den Problemen der
Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen für mich auf einer Seite derselben Medaille.
Als Ergebnis fällt für mich die Entscheidung am Ende derzeit auf: Umschlüsselung nach Abwägung aller Kosten, Aufwendungen und Risiken!
Viele Grüße aus'm Pott
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- Der Ralf
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ich weiß das Thema Sonntag Fahrverbot für LKW ist schon was älter aber wohl immer wieder mal Aktuell.
Ich stand vor 3 Jahren auch vor den Problem und habe micht mit den Thema sehr intensiv Beschäftigt.
Als erstes mal vorweg, Der §30 Abs.1-4 ist ein Bundesgesetz und hat immer noch Gültigkeit.
Da ich auch den Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 auch kannte habe ich einen Fachanwalt für Verkehrrecht darauf angesprochen, den war der Beschluss auch Bekannt sagte aber auch das man sich im Zweifelsfall da nicht drauf berufen kann (da ja Bundesgestz da drüber steht)
Daraufhin habe ich alle Landesministerien angeschrieben wie es in den einzelnen Bundeländern gehand habt wird.
Daraus ergab sich folgendes Bild dargestellt auf der Karte (eizig für Berlin habe ich keine Vernüftige Aussage erhalten)
In den Ländern mit grün gekenzeichnet wird der Beschluss angewendet und man darf fahren am Sonntag mit Anhänger. Aber Achtung viele Polizisten wissen von den Beschluss nichts)
In den Ländern die Rot makiert sind gilt weiterhin das Fahrverbot nach §30 Abs. 1-4. Wer das umgehen will braucht zwingend eine Ausnahmegenemmigung.
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- jastericka
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hätte da einmal eine Frage als Ausländer aus Luxemburg.
Bei uns läuft der Ranger unter Nutzfahrzeug , ist doch kein LKW?
Wie ist es wenn ich an Feiertagen oder Sonntags mit meinen Ranger mit Wohnwagen oder
einem Anhänger unterwegs bin.
Falle ich dann unter dieses Verbot oder nicht?
Danke Euch für Informationen
Grüße
Alain
Ford Ranger WT 3.2 Automatik
www.stoapfaelze...s.com
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- Ralph
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Sieh mal nach was in deinen Papieren bei der Fahrzeug Klasse steht.
M1G oder N1G.
In Deutschland steht dort ab Werk N1G, in Luxemburg wahrscheinlich das gleiche.
Bei N1G bist du beim Fahrverbot für LKW mit Anhänger an Sonn und Feiertagen dabei.
Bei M1G hast du kein Verbot.
Gruß,
Ralph
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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- Jabelo
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Da gibt's gaaaaanz viel zu lesen in einem anderen Thread.
Aber das Wichtigste ist, denke ich die Karte im letzten Post.
Klickst Du mal (Ich habe die Themen zusammengeführt. Offroad-Ranger)
Im Endeffekt trifft es Dich genauso wie einen Bundesdeutschen.
In den roten Bereichen / Bundesländern der Karte gibt es für Freizeitanhänger keine Ausnahme...Wenn Du wirklich kontrolliert werden würdest.
Ich halte das Risiko für recht gering, muss aber letztlich jeder selbst entscheiden.
Guats Nächtle, Ben
2013er Ranger Limited, DoKa, 3.2, Schalter
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