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- Sonn- Feier- Ferienverbot für "Lkw mit Anhänger"
Sonn- Feier- Ferienverbot für "Lkw mit Anhänger"
- SantoLeo
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Würdest du deine Aussage auch begründen?!?
So hilft mir das nicht wirklich weiter.
@Peter
Danke, so hatte ich das auch verstanden - lasse mich aber gerne belehren.
Das würde nämlich bedeuten, dass die gleichen Regelungen UND Ausnahmen
dann an besagten Samstagen gelten.
@Dethstroke
Der Pickup ja, aber nur wenn kein Hänger dran ist laut STVO.
Daher ja die Fragen nach Ausnahmeregelungen.
Was bringt denn deiner auf die Waage? (zul. Ges. Gewicht)
Viele Grüße aus'm Pott
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SantoLeo schrieb: zumindest wenn man einen Beamten erwischt, der den Sinn eines Gesetz zu verstehen sucht
Moin Guido,
ja mit dem Sinn dieses Gesetzes ist das ja dann auch so eine Sache, ich habe ihn bis heute nicht verstanden.
Denn solo Lkw's bis 7,5t dürfen an allen Tagen, sogar gewerblich unterwegs sein und nur weil z.B. bei unseren PU's Lkw in der Zulassung steht dürfen wir das laut STVO nicht.
Aber wahrscheinlich habe ich auch hierzu eine gestörte Rechtsaufassung.
Gruß Mario
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- SantoLeo
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Nee nee, die Störung liegt dann definitiv woanders vor !
Viele Grüße aus'm Pott
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- DethStroke
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Das gilt allerdings nur bis 3 ,5t.
Mein 150 ist bis 3 ,5t zugelassen aber der Mandats könnte eventuell drüber kommen.
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- flamingo
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ich fahre einen 44tonner.
Wir bräuchten für das Ferienfahrverbot eine andere Genehmigung.
Es sagt auch alleine der Titel der Genehmigung.
Poste später mal meine Sonn.- und Feiertagsgenehmigung.
@Peter,
das ist nicht ganz richtig.
Das Ferienfahrverbot gilt nicht auf allen Autobahnen/-abschnitten.
Sowie gilt es nur auf einigen Bundesstraßen.
Ich hatte hier mal ne Karte gepostet,welche relativ noch aktuell sein sollte.
Kann man aber auch den aktuellen Stand bei der BAG nachlesen.
Wie es jeder für sich selbst handelt,ist ihm überlassen.
Außerdem kann man auch mit dem "Glück" rechnen nicht kontrolliert zu werden.
Ich werde mit dem LKW am Sonntag äußerst selten kontrolliert.
Die "Bayern" (z. B.)sind wieder ein Extrafall.Da haben schon einige bezahlt und gewartet.
Wie es heutzutage ist,-keine Ahnung.
Gruß Torsten
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- SantoLeo
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Ich habe im Straßenverkehrsamt nochmal nach dem Ferienreiseverbot gefragt.
Der Herr hat sich extra bei der Bezirksregierung rückversichert und schlau gemacht.
Vielen Dank an der Stelle ans StV-Amt-Wesel !!! Spitzen-Service !!!
Leider musste er mir mitteilen, dass die Ausnahmen, die für die Sonn- und Feiertage gelten NICHT für die Ferienreisezeiten gelten.
Das bedeutet im Klartext: Kein LKW (laut KfZ-Schein) darf an Samstagen im Juli + August einen Hänger ziehen (auf den ausgewiesenen Autobahnen und Bundesstraßen)
OHNE gekaufte Ausnahmegenehmigung
>>>> FAHRVERBOT an den Sommer-Samstagen von 7-20h !!!!
Ich habe für alle nochmal die Ferienreiseverordnung angehängt.
PS: Der Herr hat sich bei mir entschuldigt, mir sein Beileid kundgetan, aber er kann halt auch nichts machen, weil unsere Bundesregierung (Zitat) seit Jahren nicht in der Lage ist, da mal was einheitliches auf den Weg zu bringen.
PPS: Ich würde das alles gern einfacher in zwei Sätzen schreiben - aber so einfach ist halt der ganze Zusammenhang nicht
Viele Grüße aus'm Pott
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- flamingo
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Gruß Torsten
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Außer, dass die Sanktionen hier für auf 570,- € gestiegen sind und es dafür keinen Punkt in Flensburg mehr gibt.
Spätestens jetzt merkt der Eine oder Andere hier im Forum, dass PU's außer Billig und Cool nicht ganz das gelbe vom Ei sind.
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- flamingo
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meinen hatte ich gleich 2005 vom LKW zum PKW umgemeldet.
Oxikat rein,und bin "billig" gefahren.
Fahrverbote gingen mir am Ars.. vorbei.
Mußte 1 Jahr Steuer nachzahlen,und "Schulz"
Gruß Torsten
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- DethStroke
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Was kostet so e Genehmigung für die Ferien?
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