Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

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01 Jul 2016 10:26 #111 von Schnaik
In Bezug auf beispielsweise die "BE-Regelung" kann es einem doch egal sein, wann das gesetzlich wieder abgeschafft oder verschärft wird. Wer diese Eintragung zum Zeitpunkt einer möglichen Gesetzesänderung bereits hat, unterliegt dem Bestandsschutz. Danach bleiben Rechtsverhältnisse unverändert bestehen, sofern sie bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben.

Sollte also die Aufbauart BE irgendwann analog BA/BB besteuert werden, wäre das aus Sicht des Betroffenen eine verschärfende Auswirkung der entsprechenden Änderung des Gesetzes. Somit wäre derjenige, solange sich das Rechtsverhältnis nicht ändert, davon nicht betroffen. Erst mit Ummeldung/Neuzulassung ... müsste man mit der Schlechterstellung leben. Da ich die Aufbauart BE und die entsprechende Gewichtsbesteuerung nunmehr habe, bleibt die für mich bestehen, bis der Ranger und ich uns trennen.

Üblicherweise werden solche Änderungen im Steuerrecht immer ab einem bestimmten Stichtag gültig. Im Fall der Emissionskomponente in der PKW-Steuer beispielsweise ab 01.07.2009 (Erstzulassungsdatum). Hier wurden auch nicht alle bereits zugelassenen Fahrzeuge plötzlich mit "Emissionszulage" versehen.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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01 Jul 2016 11:20 #112 von bb
Schöner Traum :supercool:
Der Staat kann jederzeit beschließen, die Besteuerung eines Typs von KFZ zu ändern. Da gibt es keinen Bestandsschutz. Den gab es auch 2006 nicht, als ganz plötzlich als LKW zugelassene Geländewagen und SUV nach Hubraum besteuert wurden. Ab dem Stichtag waren die LKW in der PKW Besteuerung.
Wenn VW und die anderen Hersteller ihre PU in Europa immer mehr als LUV (Luxury Utility Vehicle) bewerben und verkaufen und wenn viele Käufer sie genau so wollen, weil sie ihre PU nicht primär als offroad taugliches 4x4 Nutzfahrzeug sondern als vor allem als Familienkutsche, Autobahncruiser und / oder Prestigeobjekt erwerben, wird die Hubraum- und Schadstoffbesteuerung ganz schnell wieder aktuell. Und wenn wir mal ehrlich sind: Für immer mehr Pickups wäre eine aufgrund der Nutzung bedingte PKW Besteuerung eigentlich fair. Unfair ist dann nur, wenn sie weiterhin den Beschränkungen für LKW unterliegen, wie Anhängerfahrverbot, Fahrtenschreiberpflicht bei gewerblicher Nutzung; oder eine schlechtere Einstufung bei der Besteuerung erhalten, soweit für LKW andere Grenzwerte gelten.
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01 Jul 2016 12:03 #113 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

Schnaik schrieb: ...Gewichtsbesteuerung nunmehr habe, bleibt die für mich bestehen, bis der Ranger und ich uns trennen...


Hej,

deine Einstellung ist gut so, denn nur mit viel Enthusiasmus kann man der Steuer über die Jahre hinweg trotzen. :whistle: Viel Glück.

Gruß

OffRoad-Ranger

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01 Jul 2016 14:58 - 01 Jul 2016 15:08 #114 von Schnaik
@ OffRoad-Ranger.
Immerhin hat meine Einstellung dazu geführt, dass ich jetzt eine gewichtsbesteuerte Doka mit 183,00 Euro Steuern und 640,00 Euro Vollversicherung pro Jahr vor der Tür stehen habe. Hätte ich auf alle Skeptiker hier im Forum gehört, die das Vorhaben "Umschreibung BE" von vornherein als aussichtslos deklariert haben, wäre der monetäre Aufwand deutlich höher.

Inwieweit eine nachträgliche Steuererhöhung in dem vorgenannten Beispielen gerichtsfest ist, bleibt m.E. zweifelhaft. Indes sollte man sich im Hier und Heute keine sinnlosen Gedanken über fiktive Steueränderungen aufgrund fiktiver Zulassungsprognosen in den nächsten Jahren machen, sondern erstmal die bestehende Gesetzeslage erschöpfend für sich nutzen. Diesbezüglich bin ich gern bereit, Erfahrungswissen und Informationen zu teilen.

Insofern bleibe ich dabei, dass die Aufbauart BE derzeit für unsere Fahrzeuge schon einen gelungenen Kompromiss darstellt.

Wenn sich da irgendwann irgendwas dran ändert, kann man ja dann im Detail weitersehen...

Beste Grüße,
Maik

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Letzte Änderung: 01 Jul 2016 15:08 von Schnaik.
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05 Jul 2016 09:56 #115 von klausramus@gmail.com
klausramus@gmail.com antwortete auf Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung
Es gibt ja schon einige Freds, aber richtige Klarheit? Es gibt nur wenige User, die entsprechend geantwortet haben und erfolgreich nur die LKW Steuer zahlen.
Was ich bisher kapiert habe: eine Umschreibung auf BE/Pick-up versprach Erfolg. Gibt es Rheinland-Pfälzer, denen es gelungen ist (wir sind leider ein ziemlich rückständiges Bundesland)?
Dann fand ich verschiedene Angaben 3 oder 4 Sitzplätze / bis oder ab? Mein 1,5 hat 4 Sitzplätze = 3 plus Fahrersitz.
Und wie verhält es sich versicherungstechnisch, wenn bisher als LKW bezahlt wurde? Vielleicht muss ich dann noch ungünstigere Versicherungsbeiträge zahlen?
GGf. lohnt sich einen EU-Sammelklage wegen Willkür, denn wenn der Zoll die Auffassung hat, es wäre ein PKW, aber die Versicherung LKW Beiträge kassiert, klingt doch ziemlich widersprüchlich.
K.

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05 Jul 2016 10:09 #116 von Elki
Hey,

Wenn Du die anderen Fäden richtig gelesen hast, findest Du auch deine Antworten.
Eine Chance besteht, wenn Du beim 1,5er hinten KEINE Türen hast und die Ladefläche größer ist als die Kabine. Die Messrichtline heißt von der Spitze des Gaspedals bis zur Rückwand, und von Türgriff zu Türgriff, und bei der Ladefläche muss geschlossen gemessen werden.
Warum sich "Erfolgreiche" hier nicht mehr so laut melden: Klappe halten, und nicht damit hausieren gehen, sonst kanns schnell vorbei sein.

Gruß
Elke

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D
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05 Jul 2016 10:16 - 05 Jul 2016 10:44 #117 von Dynomike
Bitte nicht noch einen Thread zu diesem Thema!

いすゞ D-Max, Space Cab Custom Automatik, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red, Bj.06/2015.
Zur Beschreibung...

Wäre ich der Konjunktiv, hätte ich mehr Würde.
Letzte Änderung: 05 Jul 2016 10:44 von OffRoad-Ranger. Begründung: Ich habs zusammengefügt!
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05 Jul 2016 10:25 - 05 Jul 2016 10:45 #118 von High-End-LUX
Genau so ist es. Mit einer Klage hast Du keinen Erfolg, denn das hat die Sammelklage von Pro Allrad damals gezeigt.
Im Endefekt zählt nur:

DIE LADEFLÄCHE MUSS LÄNGER SEIN ALS DIE FAHRGASTZELLE!

Was der zuständige Sachbearbeiter beim Zoll daraus macht, darauf haben wir keinen Einfluss.
Hat der Sachbearbeiter sich entschieden, kommt man auch mit einem Wiederspruch nicht an sein Ziel.

Gruß
Frank
Letzte Änderung: 05 Jul 2016 10:45 von OffRoad-Ranger.
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05 Jul 2016 10:49 - 05 Jul 2016 10:50 #119 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

klausramus@gmail.com schrieb: ...Und wie verhält es sich versicherungstechnisch, wenn...


Servus K.,

ich hab deine "Steuerbedenken" mal hierher verfrachtet.

Und eine bitte, die Fragen zur Versicherung nicht mit den Steuerfragen mischen, da wir hier alle Experten sind und deshalb auch nicht Äpfel mit Birnen mischen!

Gruß

OffRoad-Ranger

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Letzte Änderung: 05 Jul 2016 10:50 von OffRoad-Ranger.
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05 Jul 2016 17:34 - 05 Jul 2016 17:55 #120 von Schnaik
@Klaus, @ Elke:

die benannten Probleme bei der Vermessung des Fahrzeugs, um das Verhältnis der Personentransport- zur Nutzfläche festzustellen, ist nur bei den Aufbauarten BA und BB relevant. Für die Erteilung der Aufbauart BE spielt das überhaupt keine Rolle. Ebensowenig wie die Ausführung des Pikups (Doka oder 1,5 Cab). Die Umschreibung muss Euch die Dekra erteilen, sofern Ihr eine vom Fahrgastraum baulich getrennte und offene Ladefläche habt. Mehr nicht. Die entsprechenden Informationen des Kraftfahrtbundesamtes wurden bereits hier eingestellt. (Post Nr. 6) Das wurde mir alles so von der Dekra bestätigt. Nehmt im Zweifel das KBA-Schreiben mit!

Bei der Aufbauart BE hat dann die Steuerfestsetzung allein nach Maßgabe des zulässigen Gesamtgewichts zu erfolgen. Die rechtliche Herleitung findet Ihr auch im Beitrag Nr. 6 dieses Threads. Wenn es in manchen Bundesländern Hauptzollämter gibt, die das nicht so sehen und trotzdem nach PKW-Modalitäten versteuern, dann nehmt die Argumentation aus Nr. 6 und formuliert die in einen Widerspruch. Sollte der Widerspruch dann abschlägig beschieden werden, müsst Ihr leider dagegen beim Verwaltungsgericht Klage einreichen. Das hat auch nichts mit der von Frank benannten Klage zu tun. Die richtete sich gegen die bei BE nicht mehr notwendige Abgrenzung Fahrgastraum/Ladefläche.

btw:
Ich finde es schade, dass sich alle Fragen hier wiederholen, und viele nicht in der Lage sind, einen Thread mal in Gänze zu lesen!

High-End-LUX schrieb: Was der zuständige Sachbearbeiter beim Zoll daraus macht, darauf haben wir keinen Einfluss.
Hat der Sachbearbeiter sich entschieden, kommt man auch mit einem Wiederspruch nicht an sein Ziel.


Vielleicht führt diese Einstellung auch dazu, dass vieles hier andiskutiert, aber von den Wenigsten konsequent bis zum Ende weiterverfolgt wird. Die Sachbearbeiter haben von dieser speziellen Materie in den seltensten Fällen einen Plan. Wenn selbst wir, als Pikupfahrer mit einem relativ hohem Wissen um die Spezifik unserer Fahrzeuge, da unterschiedliche Ansichten haben, wie soll sich ein Sachbearbeiter, dem das Ergebnis letztlich egal ist, da hineindenken? Klar wäre es seine Aufgabe, aber letztlich wird er erstmal "aus Gewohnheit" entscheiden und argumentieren wie er es seit Jahren bei Pikups gewohnt war und es die Rechtsprechung für die Aufbauarten BA/BB entschieden hat. Die Besonderheiten der Aufbauart BE wird er im Zweifel mangels Quantität solcher Sachverhalte gar nicht kennen.
Ein Widerspruch gegen die Entscheidung eines Sachbearbeiters landet üblicherweise in der Verwaltungshierarchie eine Ebene höher, nämlich mindestens mal beim Sachgebietsleiter. Der sollte im Normalfall juristisch etwas besser informiert sein oder macht sich dann selbst mal kundig, wenn im Widerspruch ersichtlich ist, dass der Sachverhalt eben nicht analog der bekannten Verfahrensweise BA/BB gelagert ist. Dazu muss aber eben ein Widerspruch mal umfänglich formuliert, mit ein paar Fakten versehen und halbwegs juristisch nachvollziehbar sein! Nehmt Euch im Zweifel einen Anwalt für den Widerspruch und denkt an die Verjährungsfrist.

:ironie:

Jetzt kommt bestimmt im nächsten Post:
"Ist traurig, dass man sich das in Deutschland mit seiner irren Demokratie alles mittels Gerichtsurteilen erkämpfen muss!"

oder

"Hat sowieso keinen Zweck. Der Freund eines Schwagers meines verstorbenen Onkels Dritten Grades hat das 1983 schon probiert. Bringt nichts. Spart Euch die Kosten!"

:undweg:

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 05 Jul 2016 17:55 von Schnaik.
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