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AHK & Anhängerbetrieb
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m.mehlhose schrieb: ....Eintragen in die Papiere ??? Ich hab mir die selbe Adapterplatte besorgen müssen..Wurd orginal im Ford- Autohaus montiert..dazu gibts nen Zettel ( die sog. ABE ) nixt mit Papieren eintragen...
Gruß Mehli
Moin Moin -
ich war bei Venta ( www.venta-suppl...d.htm ) über diesen Satz gestolpert:
"Der Adapter ist geprüft und wird geliefert mit einem TÜV Gutachten nach § 13 der Fahrzeugteileverordnung (Bauartgenehmigung im Einzelfall für eine Zugeinrichtung."
Wenn ich jetzt in die Fahrzeugteileverordnung gucke, steht da:
§ 13 Erteilung der Einzelgenehmigung
Die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) erteilt die Einzelgenehmigung, indem sie auf dem Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle unter Angabe von Ort und Datum vermerkt: "Einzelgenehmigung erteilt". Etwaige Beschränkungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind in den Vermerk aufzunehmen. Wird das Fahrzeugteil an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger verwendet, so ist die Einzelgenehmigung in den Fahrzeugbrief und in den Fahrzeugschein einzutragen und in den etwa ausgestellten Anhängerverzeichnissen kenntlich zu machen.
Und da schließt sich der Kreis mit dem zweiten Satz von der Venta-Seite:
"Der Anbau ist gemäß §19(3) oder §21 StVZO nach Montage prüfen zu lassen. Dabei wird der ordnungsgemäße Anbau sowie die Höhe und der Abstand der Kugel geprüft (Höhe im beladenen Zustand zwischen Kugelmitte und Fahrbahn zwischen 350 und 420 mm)"
@Mehli, @redneck:
Ist das Papier, das mitgeliefert wird, wirklich eine ABE, oder nur der Teil nach Fahrzeugteileverordnung? Muß nicht vielleicht doch eingetragen werden?
Viele Grüße
Lothar
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Also ein Papier war überhaupt nicht dabei! Das Plättchen, das von Westfalia da angebracht wurde, reicht aus. Kenne einige Leute, die so was haben (aufgrund höhergelegter Geländewagen und Pickups), und noch nie hatte einer Probleme bei der Hauptuntersuchung.
Gruß, Jürgen
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die werdens schon wissen...Ich pers. mach über solche Dinge keinen Kopp.
der Zettel war mit dabei bei der Platte.
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ich finde die neuen Ranger ohne Heckstoßfänger irgendwie nicht so schick.
Noch schlimmer sind die neuen breiten AHK Querträger, die gehen optisch ja mal garnicht.
@mika: Hast Du etwa den neuen Querträger einfach wieder gekürzt?
Gruß Mario
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- mika
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aber spass beiseite, ja gekürzt und 6,5 cm hoch gesetzt
soll aber vorläufig nur ´ne notlösung sein, wenn ich irgendwo mal günstig eine stossstange kriege, kommt die ran
@ fontanella den händler bei dem ich den ranger gekauft habe, kannste inne tonne kloppen
mfg mika
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Ich hatte das Teil zu meiner Ueberraschung auch dran und selbst ersetzt durch eine schlankere Loesung.
Bezueglich der Hoehe des Kugelkopfes (... bis 42 cm): dies gilt nicht fuer Fahrzeuge des Typs N1G (Gelaendewagen). Ja, bei PKW Umschreibung problematisch.
Ciao
Juergen
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m.mehlhose schrieb: ....Duuuu...Lothar, frag doch einfach mal auf der Zulassungsstelle nach,
die werdens schon wissen...Ich pers. mach über solche Dinge keinen Kopp.
der Zettel war mit dabei bei der Platte.
Moin, Mehli -
Danke für den Zettel! Ich habe bei meiner Zulassungsstelle angerufen: Der Typ war ganz nett und hatte Sinn für Humor. Er meinte: "Lesen Sie doch mal Ihren Zettel durch, da steht es doch drauf: Zur Erteilung der Einzelgenehmigung ist dieses Gutachten der Zulassungsstelle vorzulegen." und "Der Anbau ist zu überprüfen."
Ich mach´ mir üblicherweise auch keinen Kopf, hätte aber in dem Fall Sorge, bei einem Unfall auf den Kosten hängenzubleiben. Könnte jaa sein, daß die Versicherung auf den Trichter kommt, ich wäre mit einer nicht zugelassenen Kupplung gefahren und daraufhin schön die Regulierung verweigert.
Für die Ängstlichen unter uns heißt das, man muß zum TÜV/DEKRA.
Nochmals Danke!
Viele Grüße
Lothar
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luexla schrieb: Habe ich aus einer Ford Autohausauflösung neu verpackt für 'nen Fuffi inkl. aller Papiere erhalten.
Ist das nicht die alte AHK, die ohne Heckstossfänger (weil zu schmal)keine Betriebserlaubnis hat?
Gruß Mario
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Ciao
Juergen
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