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AHK & Anhängerbetrieb
- Hallimasch
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m.mehlhose schrieb: @ EGGE Klar doch !!! Fährste Quer, siehste mehr -
Echte Männer haben die toten Fliegen an der Seitenscheibe ....
Gruß Andreas
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- ranger-hb
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Grüße,
Holger
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- osmium
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Die Höhe des Kugelkopfes ist in der DIN 74058 bzw. Richtlinie 94/20/EG mit 350-420mm über Grund und bei zGG des Anhängers festgelegt. Da wäre dein S-Max also nicht konform und der Fehler wäre ein Garantiefall...
Das Unschöne an dem Höhenthema ist, daß (beim Ranger) derjenige haftet, der den Anhänger hinten dran pappt. Da die Auflaufeinrichtung bei gebremsten Hängern ggf. wegen der extremen Schieflage nicht richtig funktioniert, kann das auch maal zum Lotteriespiel werden. Bei einem Bekannten (kein Ranger) hat der TÜV-Mensch in die Papiere folgenden Satz eingetragen: "zu O: Mitte Kuppl. Kopf 490 mm ueb. d. Fahrbahn, Berieb nur mit dafür geeignet Anhängern zulässig". Das stört zwar bei einer Kontrolle nicht, bei einem Unfall würde ich das allerdings nicht diskutieren wollen.
Hoch oder nicht hoch - meiner Meinung nch liefert Ford mit dem Ranger ein Fahrzeug aus, das mit normalen Pkw-Anhängern nicht gefahren werden kann - und weil die Richtlinie für offroad-Fahrzeuge und Lkw nicht gilt, bleibt der Käufer mit dem Problem allein und darf sich um Adaptrplatten oder andere Lösungen bemühen.
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- buckfast_beekeeper
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Grüßen aus Belgien,
Theo
Spritmonitor
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- Fox1
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- Tamarow
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sollte es keine Probleme geben. Bei Tandemanhängern (mit 2 Achsen)
sollten zusätzlich noch alle 4 Räder den Boden berühren...
Ford RANGER XLT 4x4 Doka - 2,5 l TDCi - Baujahr 2010
"Durch den Wald ist schneller als zu Fuß..."
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- Fox1
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Besten Dank für die Info.
Gruß
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- Tamarow
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MfG, Daniel
Ford RANGER XLT 4x4 Doka - 2,5 l TDCi - Baujahr 2010
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- osmium
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Fox1 schrieb: Darf ich denn jetzt so ohne Weiteres mit meinem Ltd. einen normalen Pritschenanhänger aus dem Baumarkt anhängen oder nicht? Bin jetzt verwirrt.
Dürfen darfst Du, Tamarow hat ja auch schon geschrieben, worauf man grundsätzlich achten sollte.
Der Mist ist, daß erjenig, der den Anhänger anhängt, dafür haftet, daß das alls in Ordnung ist. Solange nichts passiert, ist es eh egal - nur im Fall der Fälle kann es halt Diskussionen gben, die teuer werden können.
Kleines Beispiel aus der Praxis: Einachser mit 1,5 x 3 m Kasten, eine Tonne Kies (= Schüttgut) hinten drauf. Bei der Werks-AHK hat sich nach ca. 25 km das Schüttgut soweit nch hinten verlagert, daß keine Stützlast mehr auf dem Kugelkopf aufliegt, sondern eine Zuglast, d.h. der Anhängr hebt Dir die Hinterachse leicht an - macht keinen Spaß beim Fahren und ist bei längeren Strecken doof, dauernd auf dem Parkplatz die Ladung wieder nach vorne zu schippen...
Viele Grüße
osmium
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- Fox1
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Und was wäre DEINE Lösung für das Problem?
Beste Grüße
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