- Beiträge: 1791
- Dank erhalten: 523
AHK & Anhängerbetrieb
- p.rauch
- Abwesend
- Platinum Boarder
"anderes Mehrspuriges KFZ"
beschrieben sonder expliziit als LKW.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- bagmaster
- Offline
- Expert Boarder
- Beiträge: 114
- Dank erhalten: 38
www.gesetze-im-....html
Da nochmal ein Link zur der 100km/h Regelung.
Bei meinem Ranger steht auch nicht mehr Lastkraftwagen in der Zulassungsbescheinigung.
Bei einem 3t Hänger kann man sowieso nicht die Anforderungen erfüllen da man günstigen Falls ein Zugfahrzeug mit 2,5t Leergewicht benötigt.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Erna
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 462
- Dank erhalten: 34
Mein Anhänger hat die 100er Zulassung - gut, das heißt ja noch nicht, dass jedes Kfz davor auch 100 fahren darf.
Ich bin davon ausgegangen - ich darf (bis jetzt) also auf der BAB auf Landstraßen ja eh nicht - eben halt weil - lt. Fahrlehrer und TÜV-Mann die Einschränkung für LKW ab 3,5 to gilt und ich das nicht habe.
Ebenfalls wurde mir vom TÜV mehrfach bestätigt, dass für mich NICHT Lkw-Bußgeldkatalog gelte (ging allerdings um Überladung) weil das explizit für LKW ab 3,5 to gelte.
Also wenn TÜV und Fahrschule schon womöglich falsch liegen - wer kennt sich dann da noch aus
Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- p.rauch
- Abwesend
- Platinum Boarder
- Beiträge: 1791
- Dank erhalten: 523
Fakt ist, daß im LKW bereich drei Arten zugrundegelegt werden: LKW über 3,5to, LKW über 7,5to und LKW mit Anhänger. Wobei bei letzteren kein Gewicht zugrundegelegt wird.
Ist beim Überholverbot, Zeichen 277 STVO, Überholverbot für LKW über 3,5to genauso, Überholst Du hier mit LKW Ranger und Anhänger bist Du um 70€ ärmer und einen Punkt reicher.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- EDK
- Offline
- Gold Boarder
- Beiträge: 291
- Dank erhalten: 53
"Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Ranger OD
- Besucher
Erna schrieb: Ihr verunsichert mich gerade ein wenig.
Ebenfalls wurde mir vom TÜV mehrfach bestätigt, dass für mich NICHT Lkw-Bußgeldkatalog gelte (ging allerdings um Überladung) weil das explizit für LKW ab 3,5 to gelte.
Das stimmt, der Lkw-Bußgeldkatalog gilt nicht für das solo Fahrzeug mit Lkw Zulassung bis 3,5t.
Sobald Du aber einen Anhänger dahinter hast und somit die 3,5t (Gesamt Zuggewicht) überschreitest, sieht das auf einmal ganz anders aus, denn dann trifft Dich die volle Härte des Lkw-Bußgeldkatalog's.
Du darfst dann auch nicht mehr solche Strecken befahren, die durch dieses Verkehrszeichen (ohne Zusatzschild)gesperrt sind:
Gruß Mario
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Bernd40
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 41
- Dank erhalten: 2
So kenne ich es auch.
Ich steige ja jetzt auch um von Jeep auf den Ranger.
Der Jeep hat ein Leergewicht von über 2,5t somit durfte ich auf der BAB 100 Fahren.
( Wohnwagen 2,5t )
Das ist jetzt mit dem Ranger vorbei dessen bin ich mir bewusst. Viel schlimmer finde
ich das Sonntagsfahrverbot.
Ich bin der Meinung wenn wir schon PKW Steuer zahlen müssen mit DOKA dann müssen sie uns auch als solchen behandeln.
Ist wieder typisch Deutschland.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- EDK
- Offline
- Gold Boarder
- Beiträge: 291
- Dank erhalten: 53
"Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Ransom
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 343
- Dank erhalten: 68
da fällt der ranger + anhänger nicht drunter!
grüße
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Thorvald
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 323
- Dank erhalten: 78
Aber er ist natürlich auch ein mehrspuriges KFZ.
Denn das ist doch ein Sammelbegriff. Das wird doch so nie eingetragen.
Oder kennt jemand ein solches Fahrzeug?
Und wenn in den Tempo 100 Festlegungen nun dieser Sammelbegriff bewusst genutzt wurde um Klein LKW die Möglichkeit von Anhängernutzung bis 100 km/h zu geben.
Auch Polizisten machen nicht alles richtig, wie in anderen (Zweifels)Fällen auch müsste sich dazu ein Gericht geäußert haben. Nur weil einige Einsatztrupps das so handhaben muss es vor Gericht keinen Bestand haben. Die Hoheit über die Gesetzesauslegung liegt bei den Gerichten.
Davon unberührt ist natürlich das Durchfahrtverbot für Ranger + Anhänger in den Gesperrten Bereichen.
Nemo me impune lacessit
Mein Dieselverbrauch
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.